Sitzung: 23.03.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/032/2023
Beschlussvorschlag:
Im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das
gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan,
der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der
Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht
ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht
erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben.
AV Redelfs teilt mit, dass es um den Edeka Markt geht, bzw. um die
dortigen Mitarbeiterwohnungen, die jetzt zu beschließen wären.
Beisitzer Schreiber bringt deutlich zum Ausdruck, dass er frühzeitig auf die Möglichkeit von Raumschaffung für die Mitarbeitenden im OG hingewiesen habe, indem man Gauben hätte einfügen können. Dies sei leider nicht umgesetzt worden und die Wohnungen daher unnötig klein.