Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben.

 


AV Redelfs teilt mit, dass es um den Edeka Markt geht, bzw. um die dortigen Mitarbeiterwohnungen, die jetzt zu beschließen wären.

Beisitzer Schreiber bringt deutlich zum Ausdruck, dass er frühzeitig auf die Möglichkeit von Raumschaffung für die Mitarbeitenden im OG hingewiesen habe, indem man Gauben hätte einfügen können. Dies sei leider nicht umgesetzt worden und die Wohnungen daher unnötig klein.