Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Auf Grund von § 115 NkomVG und § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung vom 15.12.2010 beschließt der Rat den 2. Nachtrag zum Budgetplan 2014 und die folgende 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten Spiekeroog“:


Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird


1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag


1.1

der ordentlichen Erträge von bisher

479.300 Euro


auf

485.500 Euro


1.2


der ordentlichen Aufwendungen von bisher


455.400 Euro


auf

485.500 Euro


1.3


der ausserordentlichen Erträge von bisher


0,00 Euro


auf

0,00 Euro


1.4


der ausserordentlichen Aufwendungen auf


0,00 Euro


auf

0,00 Euro


neu festgesetzt;





2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag


2.1

der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher

455.300 Euro


auf

461.500 Euro


2.2


der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher


455.400 Euro


auf

464.600 Euro


2.3


der Einzahlungen für Investitionen auf


0 Euro


auf

0 Euro




2.4

der Auszahlungen für Investitionen auf

5.900 Euro


auf

740.400 Euro


2.5


der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf


0 Euro


auf

740.000 Euro


2.6


der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf


8.700 Euro


auf

8.700 Euro


neu festgesetzt.



nachrichtlich:



Gesamtbetrag der Einzahlungen:

1.201.500 Euro


Gesamtbetrag der Auszahlungen:

1.213.700 Euro


§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 740.000 Euro veranschlagt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.



Spiekeroog,


______________

Fiegenheim

(Bürgermeister)



RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage.


VA Seifert ergänzt noch die wichtigsten Zahlen des 2. Nachtrages.


RM Klasing kritisiert den geplanten Bau der Lagerhalle am Hafen. Die damalige Planung des Hafens sei bewusst sensibel vorgenommen wurden. Er ist gegen eine weitere Bebauung.

Des Weiteren möchte er wissen, ob die Finanzierung der Halle durch die Pachteinnahmen gesichert ist und schon Verträge mit den zukünftigen Pächtern geschlossen wurden?


Die Zustimmung zu dem Projekt ist von RM Germis auch nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Er findet den Hafenstandort ideal und für die Logistik ist die Halle am Hafen optimal.


Aus Sicht von RM Klasing könnte die Nordseebad Spiekeroog GmbH die notwendige Lagerhalle bereitstellen. Hierzu müssten die Hallen der Werkstatt optimiert werden und dann wäre Platz vorhanden. Es sollten alle Möglichkeiten optimal genutzt werden, bevor man weitere Neubauten plant.


Laut VA Seifert sind die Pachteinnahmen nur kalkuliert. Die Pachthöhe kann erst nachdem die genauen Kosten vorliegen ermittelt werden. Deswegen können noch keine Verträge geschlossen werden.


RM Redelfs hinterfragt den Sinn des Eigenbetriebes. Drei Ratsmitglieder hätten den Bau der Halle am Hafen beschlossen.


BM Fiegenheim kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der Rat hat den Bau der Halle beschlossen und den Eigenbetrieb mit der Weiterführung des Projektes beauftragt.

Mit der Möglichkeit der Halle der NSB hat sich der Aufsichtsrat in der Vergangenheit schon beschäftigt.


Es folgt eine Diskussion über die Finanzierung der Halle.