Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Rat beschließt mehrheitlich die bestehende Struktur des Platzes in seiner jetzigen Form zu erhalten. Veränderungen werden ohne Ratsbeschluss nicht mehr zugelassen, die Verwaltung wird mit der Kontrolle des Platzes beauftragt.


BM Fiegenheim erläutert den TOP.

Bei der damaligen Beratung über das Konzept der Initiatorin wurde ein Sandkasten vom Rat abgelehnt. Nun wurden durch das Aufstellen Fakten geschaffen.

Die Verwaltung steht vor dem Problem, dass durch den Sandkasten und die Schaukelpferde der Eindruck eines Spielplatzes entsteht und die Gemeinde dadurch entsprechend haftet. Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass die Kommunalversicherung bei nicht abgenommenen Spielgeräten und Spielzeugen (Schaukelpferd) einen Schadensausgleich ablehnt.

BM Fiegenheim fordert in Anbetracht der sehr guten Annahme des Platzes durch die Gäste eine schnelle Entscheidung. Entweder muss ein Rückbau erfolgen oder die Gemeinde muss den Platz wie einen öffentlichen Spielplatz behandeln.


Nach Recherche von RM Redelfs würde der Platz die Definition eines Spielplatzes nicht erfüllen, da ein Spielplatz mehrere Geräte haben muss. Ihrer Meinung nach handelt es sich nicht um einen Spielplatz, außerdem würde man heute die Sicherheitsfragen anders betrachten. Das Kind soll sich beim Spielen ausprobieren, dazu gehört das Eingehen eines Risikos. Sie hat mit ihrer Enkelin den Platz besucht und sieht auch in der Nutzung der Schaukelpferde kein Risiko. Sie ist der Meinung, dass der Platz so toleriert werden kann und weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind.


BM Fiegenheim verweist erneut auf die Verkehrssicherungspflicht und die Haftung des Bürgermeisters. Wenn der Rat den Platz in seiner Gestaltung so beibehalten möchte dann müsse die Verwaltung diesen so behandeln wie einen Spielplatz, beispielsweise mit regelmäßigen Begehungen, Einhalten der Standards usw.


Aus Sicht von RV Bücking sollte die Pflege des Platzes vereinbart werden. Dies sollte aber kostenneutral für die Verwaltung erfolgen.


Es folgt eine Diskussion über das weitere Vorgehen und einer möglichen Vereinbarung über die Pflege mit der Initiatorin. Man geht davon aus, dass Pflegearbeiten ehrenamtlich übernommen werden.


Die Initiatorin soll über das Beratungsergebnis informiert werden.