Der Vertragsentwurf bzgl. der Übertragung der Unterhaltungspflicht öffentlicher Wege vom Land auf die Kommune, wird ausgiebig diskutiert.

Es werden Zweifel geäußert, ob das Land diese Pflicht überhaupt auf die Gemeinde übertragen dürfe oder nicht viel mehr die Nationalparkverwaltung für den Großteil der Wege verantwortlich sei. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Schulz, als für Spiekeroog zuständiger Sachbearbeiter bei der Nationalparkverwaltung, vom Land nicht über den Vertragsentwurf informiert wurde.

Auch wird die als Anlage zum Vertrag beigefügte Karte kritisiert, da sie nicht die aktuelle Situation vor Ort wiederspiegle.


BM Fiegenheim weist auf einen bereits bestehenden Wegevertrag aus dem Jahre 1984 und dessen Zustandekommen hin. Er sieht, wie auch RM Klasing, keine Möglichkeit, der Unterhaltungspflicht zu entgehen zumal es ein 2002 verabschiedetes sog. Nds. Waldgesetz gibt, welches die Zuständigkeit der Gemeinden regelt.

Der Vertrag aus 1984 habe immer noch Gültigkeit. Es sei fraglich, ob überhaupt ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsse oder der alte nur zu ergänzen sei und die als Anhang deklarierte Karte dem aktuellen Stand angepasst werden müsse. Wichtig sei tatsächlich die Ausgestaltung des Vertrages.

BM Fiegenheim macht deutlich, dass das Domänenamt zur Unterzeichnung des Vertrages drängt.


Alle Anwesenden sind sich einig, dass die im Entwurf unter § 1 und § 6 festgelegten Bestimmungen über die zu treffenden Unterhaltungsmaßnahmen nicht von der Gemeinde zu leisten sind – weder personell noch finanziell.

Die Zustimmung zum Vertragsentwurf wird abgelehnt. Eine weitere Diskussion im Rat sei nötig.


Vorab soll BM Fiegenheim dem Domänenamt eine Zwischennachricht übermitteln, mit der Nationalparkverwaltung, Herrn Schulz, Kontakt aufnehmen und sich mit den anderen Inseln bei der nächsten insularen Zusammenkunft im Herbst auf einen gemeinsamen Weg einigen.