RM Bauer sieht vor der Unterzeichnung der Vereinbarung Nationalparkverwaltung / Gemeinde Spiekeroog 2014/2015 an mehreren Stellen Änderungsbedarf. Der Entwurf wird Punkt für Punkt durchgegangen.

So wird unter Punkt 1 bemängelt, dass die Gemeinde künftig die Kosten für Renovierung, Sanierung und barrierefreie Zuwegung zum Pavillon alleine tragen soll. Es erfolgt der Hinweis, dass stets von „im Rahmen der Möglichkeiten“ gesprochen werde und keine Mussregelung erfolge.

Die in Punkt 2 angesprochene, durch Seile miteinander verbundene Pfahlreihe als Schutz der Brutplätze, wird grundsätzlich als falsches Mittel gesehen. Außerdem stelle sie bei Hochwasser eine Gefährdung für die Schifffahrt dar, da sie bis ins Wasser reiche. Zudem sei die Karte des Nationalparks bzgl. der Linienführung Ruhezone, Strand etc. missverständlich zu lesen. Der Sandstrand dürfe sehr wohl von Besuchern begangen werden.


Unter Punkt 3 solle aus den selben Gründen wie unter Punkt 2 genannt, der letzte Satz gestrichen werden.


Punkt 4 wird diskutiert, es erfolgt jedoch kein Änderungsvorschlag.


Punkt 5 soll mit dem Hinweis auf die Jägerschaft ergänzt werden, welche das alleinige Jagdrecht sowie die Pflicht zur Hege und Pflege innehabe und deren Mitglieder teilweise die entsprechende Ausbildung zum „Jagdaufseher Wattenmeer“ vorweisen können.


RM Bauer lobt die Aufnahme der Kontrolle über die Ausbreitung der Späten Traubenkirsche. Sie sieht jedoch keine Möglichkeit, die vor Jahren erfolgte Bestandsaufnahme durch die Gemeinde überarbeiten zu lassen. Dies sei personell nicht leistbar. Herr Bauer sieht das Land Niedersachsen in der Verantwortung.


Punkt 7 ist in Ordnung, die erforderlichen Arbeiten sollen in diesem Herbst anlaufen.


Unter Punkt 8 soll der zweite Satz gestrichen werden. Eine ordnungsgemäße Entsorgung der Brandreste (Baumstubben und nicht verbrannte dicke Äste) ist kostenmäßig nicht leistbar. Die Reinigung und Einebnung des Platzes durch die Freiwillige Feuerwehr soll weiterhin wie in den Vorjahren erfolgen.


Punkt 9 stößt auf allgemeine Zustimmung. Zudem soll im Rat eine Änderung der geltenden GefahrenabwehrVO beraten werden, mit dem Ziel, auch an Silvester das Abbrennen von Feuerwerk auf der gesamten Insel zu verbieten.


BM Fiegenheim erklärt zum Punkt 10 den aktuellen Stand. So sollen an verschiedenen Stellen Gitterboxen aufgestellt werden, in die das aufgelesene Strandgut entsorgt werden kann. Die Kosten der Entsorgung teilen sich mit unterschiedlichen Anteilen der Landkreis Wittmund, die Nationalparkverwaltung, Fa. Nehlsen und die NSB.

RM Klasing äußert seine Sorge, dass diese Boxen auch für die Entsorgung von Hausmüll der Gäste missbraucht werden könnten.


Die Punkte 11 und 12 werden für gut befunden.


Punkt 13 soll den Zusatz erhalten …..und Broschüren auf den Schiffen entwickelt „und nach Absprache mit der Gemeinde“ umgesetzt werden.


Bzgl. der Punkte 14 und 15 gibt es keine Einwände.


Nach Überarbeitung der Vereinbarung gem. o.g. Liste kann aus Sicht des Umweltausschusses die Unterschrift des BM erfolgen.