Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Der Rat fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:



Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Im Dorf“


In seiner Sitzung am 09.09.2014 hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Dorf“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.


Der Lageplan zu dem Bebauungsplan ist der anliegenden Planskizze zu entnehmen.


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Dorf“ mit Begründung und Umweltbericht vom 19.09.2014 bis 20.10.2014 (Frist 1 Monat) öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt im Rathaus während der Dienststunden montags bis freitags 8.00 – 12.00.


Jede/r kann Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.


Zeitgleich wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Zu Beginn besteht für die Ratsmitglieder die Möglichkeit allg. Fragen/Anregungen zum B-Plan zu stellen.

Anschließend werden die textlichen Festsetzungen beraten.


RM Schreiber würde das Ärztehaus aus dem B-Plan rausnehmen. Da man über die weitere Nutzung der NSB-Liegenschaften beraten wird, wäre jetzt schon eine Festsetzung nicht optimal.


Laut Herrn Janssen bestehen 2 Möglichkeiten:

Das Haus könnte bei Aufstellung eines B-Plans im Kurbereich überplant oder dies kann jetzt noch aus dem B-Plan „Im Dorf“ rausgenommen werden.


RV Bücking beginnt mit den Beratungen der textlichen Festsetzungen



1. Allg. Wohngebiete


RM Klasing wünscht sich der Form halber den letzten Absatz bündig zu den vorhergehenden zu setzen.

Des Weiteren sollte der letzte Absatz und in allen weiteren Punkten der textlichen Festsetzungen in dem diese Regelung steht, um das Wort „Nutzung“ (...Zusammenhang mit der Schaffung und Nutzung mindestens einer...) erweitert werden.


RM Redelfs fehlt in dem Absatz die Definition von „Dauerwohnen“.

Laut Herrn Janssen kann die Gemeinde nur in den Sondergebieten die Art des Wohnens regeln. In den Allg. Wohngebieten ist dies durch den Gesetzgeber vorgegeben.



2. Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)


RM Redelfs möchte auch hier die Nutzung von Zweitwohnsitzen verhindern.

Dies ist nur in den Sondergebieten möglich.


Aus Sicht von RM Schreiber widerspricht die Begründung zu den Einwendungen den textlichen Festsetzungen. Es ist am Beispiel der Stranddiestel ein Hotel möglich, dies dürfte aber nur im Erdgeschoss betrieben werden.

Ein Widerspruch zu den Begründungen wird nicht gesehen.



3. Sonstige Sondergebiete Tourismus/Ortsmitte


RM Klasing bemängelt das Ungleichverhältnis in den einzelnen Bereichen. In den Punkten 1 und 2 muss bei einem Neubau über 200 m² eine Dauer- bzw. Betreiberwohnung geschaffen werden. Im aktuellen Punkt ist dies nicht notwendig.

Er stellt den Antrag, den Passus „Die Schaffung neuer Unterkünfte für die Gästebeherbergung...ist grundbuchlich zu führen“ in den Punkt 3 einzufügen.


Es folgt eine Diskussion über das für und wider. Einige Ratsmitglieder berichten von Ihren Erfahrungen, dass gemeinsames Wohnen von Gästen und Angestellten nicht funktioniert hat. Die anderen möchten den Verlust von Dauerwohnraum so gut es geht einschränken.


Es wird über den o.g. Antrag abgestimmt:


2 dafür

1 Enthaltung

6 dagegen


Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.



4. Sonstige Sondergebiete „Wohnen/Ferienwohnen“

RM Klasing möchte erklärt haben warum hier keine Eigentumswohnungen möglich sind. Dies ergibt sich aus der Definition. RM Klasing möchte diese Definition im Punkt 3 mit aufgenommen haben.


BM Fiegenheim empfiehlt dies als Einwand aufzugeben.



5. Sonstiges Sondergebiet „Ferienheim, Erholungsheim“


RM Redelfs möchte auch hier den gesamten Passus aus Punkt 4 1. Absatz (Dauerwohnung) mit aufgenommen haben.

Eine deutlich erkennbare Mehrheit der Ratsmitglieder stimmt dem zu.



6. Nicht überbaubare Grundstücksflächen / Nebenanlagen / Veranden

RM Klasing befürchtet, dass aufgrund der Baulinien Veranden abgerissen und ein normaler Hausanbau dann möglich ist.


RM Redelfs schlägt vor den Bereich „inseltypische Veranden“ als eigenständigen Punkt in den textlichen Festsetzungen festzusetzen.

Dem Vorschlag wird gefolgt.



NEU: 7. Veranden

Keine Beratung über den Inhalt.



8. Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen (§ 16 Abs. 3 BauNVO)

Keine Beratung über den Inhalt.



9. Höhe baulicher Anlagen / Traufhöhe

Es entsteht eine Diskussion über die eingezeichneten Baulinien. Es gibt von einigen die Befürchtung, dass bei Abriss der Veranda ein normaler Hausanbau möglich ist. Es wird erwidert, dass dies nur in einem Fall kritisch ist, bei den anderen Fällen werden die Veranden durch den Denkmalschutz abgedeckt.


RM Redelfs stellt den Antrag die Baulinie als Baugrenze zu setzen und diese durch die Veranden zu ziehen. So wird ein Abriss und möglicher normaler Anbau verhindert werden.


4 dafür

5 dagegen


Der o.g. Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.



10. Abweichende Bauweise

Keine Beratung über den Inhalt.



11. Erhalten und Anpflanzen von Bäumen

Keine Beratung über den Inhalt.



12. Erhaltungssatzung

RM Klasing und RM Redelfs möchten die Änderung des Begriffs Wohnraums in Dauerwohnraum (….bei der Errichtung neuen Dauerwohnraums auf einem...).

VA Seifert entgegnet, dass die Erhaltungssatzung überall Anwendung findet, wir aber im B-Plan nicht überall Dauerwohnraum regeln können.



13. Bauliche Anlagen innerhalb der Deichschutzzone

Keine Beratung über den Inhalt.



14. Telekommunikations- und Funkmasten

Keine Beratung über den Inhalt.



RM Klasing möchte noch einige Anmerkungen mitteilen.

Die Änderung des Begriffs Kurpark in Kurgarten

Der Eigentümer im Richelweg 3 hatte die Erweiterung des Bauteppichs beantragt. Dies wurde in der letzten Sitzung beschlossen. Dementsprechend müsste der Plan noch angepasst werden.

Im Westerloog 12 nördlich befindet sich noch eine Trennlinie trotz des oberhalb- und unterhalb liegenden gleichen Baugebietes.


RM Schreiber weist auf eine weitere alte Trennlinie zwischen Süderloog 40A und 42 hin.


Es wird nochmal das Ärztehaus angesprochen.

Nach kurzer Diskussion bleibt das Ärztehaus im B-Plan drin und wird bei Bedarf überplant.



der endgültige B-Plan einschl. der oben erfolgten Beratungen ist Anlage des Protokolls.


RV Bücking liest den Beschlussvorschlag vor.