Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Für die Abgrenzungen des Grundzentrums Spiekeroog und dessen zentralen Siedlungsgebietes im Sinne des LROP 2008, PKT: 2.02 " Entwicklung der zentralen Orte" wird das Benehmen hergestellt. Die Abgrenzung der städtebaulichen integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) im Sinne des LROP 2008,Pkt. 2.303 "Entwicklung der Versorgungsstrukturen" Satz 6 in Verbindung mit den Vereinbarungen zur Einzelhandelskooperation in Ostfriesland vom 26.01.2004 wurde mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt und wie im Plan vom 05.März 2014 vorgelegt zugestimmt.



RV Bücking erläutert den TOP. Abgrenzungen eines Grundzentrums sind eher für größere Gemeinden sinnvoll, jedoch nach dem LROP für alle erforderlich.