Nachtrag: 07.11.2014

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Rat beschließt mit sechs Ja-Stimmen zu zwei Enthaltungen folgenden Arbeitsablauf:

  • Der Eigenbetrieb soll die Bauleitung übernehmen.

  • Die Vorprüfung soll an die NWP Planungsgesellschaft mbH vergeben werden.

  • BM a.D. Fiegenheim wird als Projektbegleiter bestimmt.

Außerdem solle der Betriebsausschuss umgehend tagen.



RV Bücking gibt einen Überblick zum jetzigen Sachstand. So sei ein Überlassungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde bereits unterzeichnet. Auch läge bereits ein Angebot zur Überplanung des Grundstückes von Seiten der NWP Planungsgesellschaft mbH vor.


BM Piszczan erläutert, dass BM a.D. Fiegenheim in dieser Sache bereits seit Monaten sehr aktiv gewesen sei und auf Wunsch der Eigentümer auch künftig die Planungen als „Projektbegleiter“ unterstützen solle. Auch sei eine Bedingung, dass die Gemeinde als Bauherr auftreten solle. Dieses sei auch deshalb nötig, da nur so Fördergelder vom Land abgerufen werden dürften. Es gäbe zudem für die Zuerkennung von Fördermitteln eine vom Land vorgegebene Höchstgrundmiete von 7,50 € / m². Der beim Verkauf des Grundstücks „Tranpad 1“ erzielte Preisüberhang könne als Eigenkapital (Anschubfinanzierung) in die Planungen dieses Bauprojektes fließen.


RM Redelfs ergänzt, dass auch der Stopp der weiteren Planungen bzgl. eines Baugebietes „Achter d´ Utkiek“ eine Bedingung des Eigentümers des o.g. Flurstücks darstelle. Das dort vorhandene Gelände biete jedoch größere Möglichkeiten, dieses sei zu beachten. Außerdem könnten die in Aussicht gestellten Fördermittel auch für Bauprojekte auf gemeindeeigenen Grundstücken zum Tragen kommen. Für ein Erbpachtgrundstück entstünden auf lange Zeit Kosten, die bei Eigengrundstücken entfielen. Sie sehe die Anpachtung des Grundstückes von den privaten Grundstücksbesitzern, deren Motive man nicht ganz einschätzen könne, kritisch.

RM Bauer widerspricht dahingehend, dass bei der Ermittlung von Baukosten auch der Grundstückspreis je Quadratmeter eingerechnet werden müsse. Hierdurch seien Bauprojekte auf Erbpachtgrundstücken wesentlich günstiger zu sehen. Die Gemeindegrundstücke könnten weiter als stilles Kapital fungieren.

RM Heusipp erinnert daran, dass der Rat bisher sehr dankbar für das Angebot der Eigentümer „Westerloog“ und die dadurch eröffnete Möglichkeit, Wohnraum für Geringverdiener anbieten zu können, war.


In der folgenden Diskussion werden das Für und Wider bzgl. der Schaffung einer Wohnungsbaugesellschaft, der Übertragung der Bauleitung auf den Eigenbetrieb, der Einsetzung des Hr. Fiegenheim als Projektbegleiter, der Beauftragung von NWP mit einer Vorprüfung und Erstellung möglicher anderer Planentwürfe, Aufstockung des Betriebsausschusses etc. gegen-einander abgewogen.

Die nötigen Finanzmittel sollen für 2015 in den Haushalt eingestellt werden; für eine Vorprüfung seien bereits ausreichend Mittel vorhanden.