Sitzung: 21.01.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/075/2015
BM Piszczan
berichtet aus den früheren Bauakten, dass bei Umbauten nicht festgehalten
wurde, dass auf dem betreffenden Gelände ein Einzelhandelsgeschäft vorhanden
sein muss. RM Heusipp verweist auf die Insel Juist, die Betriebe der
Grundversorgung in Bebauungsplänen verankert hat. Lt. BM Piszczan will der
Bauherr dies auch festschreiben lassen. RM Redelfs äußert Bedenken gegen diese
Absicht, da u.a. die Kühlzellen abgerissen werden sollen. Auch RM Klasing sieht
dies skeptisch, da eine alleinige Lagerhaltung im Keller nicht möglich ist.
Zudem weist er darauf hin, dass auf der Nordseite zwei große Türen geplant
sind. Da sich im Gremium die Meinung durchsetzt, dass der Bauherr einen
dauerhaften Betrieb des Lebensmittelhandels nicht beabsichtigt, wird der
Beschlussvorschlag abgeändert und in veränderter Fassung mehrheitlich
zugestimmt:
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen
gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.
Der Bauherr wird um Darstellung gebeten, wie das
Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, trotz Abriss der Kühlzellen, weitergeführt
werden soll.