Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

BM Piszczan berichtet aus den früheren Bauakten, dass bei Umbauten nicht festgehalten wurde, dass auf dem betreffenden Gelände ein Einzelhandelsgeschäft vorhanden sein muss. RM Heusipp verweist auf die Insel Juist, die Betriebe der Grundversorgung in Bebauungsplänen verankert hat. Lt. BM Piszczan will der Bauherr dies auch festschreiben lassen. RM Redelfs äußert Bedenken gegen diese Absicht, da u.a. die Kühlzellen abgerissen werden sollen. Auch RM Klasing sieht dies skeptisch, da eine alleinige Lagerhaltung im Keller nicht möglich ist. Zudem weist er darauf hin, dass auf der Nordseite zwei große Türen geplant sind. Da sich im Gremium die Meinung durchsetzt, dass der Bauherr einen dauerhaften Betrieb des Lebensmittelhandels nicht beabsichtigt, wird der Beschlussvorschlag abgeändert und in veränderter Fassung mehrheitlich zugestimmt:

 

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Bauherr wird um Darstellung gebeten, wie das Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, trotz Abriss der Kühlzellen, weitergeführt werden soll.