Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 10.03.2016 die oben aufgeführte Bebauungsplanänderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Allgemeiner Zweck und allgemeines Ziel der Planung ist es, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ändern und inseltypische Veranden im Plangebiet zzgl. zu der maximalen Grundfläche

 zu ermöglichen. Die Festsetzungen sollen analog zum westlich angrenzenden Bebauungsplan „Im Dorf“ getroffen werden, um die für die Insel typische Veranden in allen Gebieten zu ermöglichen.

 


RV Bücking erläutert den TOP.

VA Braun ergänzt, dass bei Nichtänderung die Veranden zu der Grundfläche dazu gerechnet werden müssen und dies weniger Wohnfläche zur Folge hätte.

 

RV Bücking möchte noch gerne Wissen, ob die zeitliche Folge ausreichend ist, damit sich das Wohnbauprojekt nicht verschiebt.

Hierbei reicht laut VA Braun der Aufstellungsbeschluss.

 

Es kommt der Hinweis von RM Bauer, dass aktuell noch ein Verfahren zu dem B-Plan läuft und ob man nicht beide Maßnahmen verbinden kann um Kosten zu sparen.

VA Braun möchte die beiden Themen nicht miteinander verbinden. Wenn die Sache kippt fällt die andere auch und mit der vorgelegten Variante geht die Gemeinde auf Nummer sicher. Er möchte die Verbindung nicht riskieren.

 

RM Klasing weist noch daraufhin, dass der B-Plan Achter d’Diek 6 Sondergebiete hat und hier nur Sondergebiet 1 geändert werden soll.

 

RV Bücking regt an, hier auch noch einmal über die Veränderung des B-Planes bezüglich einer Wohnnutzung nachzudenken.