Beschluss: zurückgestellt

Der Rat stellt den TOP zurück bis die o.g. Punkte geklärt sind.

 


RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage.

 

BM Piszczan ergänzt, dass der Vertragsentwurf durch den Urlaub des Insolvenzverwalters erst kurzfristig erstellt wurde. Des Weiteren würde eine Auflistung der gesamten Gegenstände Tage dauern. Die E-Karre, der Hubstabler, etc. wurden fotografisch festgehalten.

 

Der Rat wünscht sich zumindest die Auflistung der werthaltigen Gegenstände.

 

Es sollte unbedingt der Passus „frei von Rechten Dritter“ in den Kaufvertrag. RM Klasing möchte hier unerfreuliche Überraschungen vermeiden.

 

VA Braun nimmt 21:42 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Es fehlt auch eine Zeichnung des Geländes. Im Hinblick auf den Teil welchen das NLWKN möchte hält RM Bauer dies für wichtig. Auch sollte ein Konzept über die weitere Nutzung entwickelt werden.

 

RV Bücking fasst zusammen:

- Mittelfristig muss ein Konzept erstellt werden

- Im Kaufvertrag der Gebäude und des Inventars sollten Rechte von Dritten ausgeschlossen werden

- Plan des Geländes ist anzufügen

- Option auf Pachtverlängerung muss enthalten sein

- Bestandsliste der wertvollen Gegenstände ist zu erstellen

- Der Satz „Das Gelände war zuvor von der Bauunternehmung Wilbers angemeldet“ ist zu klären oder zu streichen.

 

RM Heusipp wünscht vom Rechtsamt noch eine Prüfung, ob nicht noch irgendwo Altlasten vergraben sind.

 

RV Bücking hätte gerne im Pachtvertrag mit dem Land die Möglichkeit der Pachtverlängerung drin.

 

Laut BM Piszczan ist das Domänenamt froh über den Einstieg der Gemeinde. Den Teil den das NLWKN übernehmen will, muss noch vermessen werden. Weiter stellt das Domänenamt der Gemeinde die Änderung in einen Erbbaupachtvertrag (jetzt schon oder nach Ablauf des derzeitigen Pachtvertrages) auf 75 Jahre in Aussicht.

Es folgen Einwände von RM Klasing, dass die Fläche für das NLWKN nicht zu groß werden darf, damit die Gemeinde auch noch genügend Stellfläche auf dem Grundstück zur Verfügung hat.