Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den vorgelegten Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der  Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch den Insolvenzverwalter Michael Waculik. Ferner stimmt der Rat der Übernahme des laufenden Pachtvertrages zwischen der Wundervolle Ferien GmbH und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Domänenamt Oldenburg, zu.

 


RM Bauer möchte wissen, ob die Kühllager schon vermietet sind und ob die Gemeinde dadurch Mietverträge übernehmen würde.

BM Piszczan verneint dies. Es gibt eine mündliche Absprache zwischen Herrn Schmidt und Herrn Waculik über die Nutzung des Kühllagers.

 

RM Klasing hat verschiedene Punkte zu dem Sachverhalt.

Bei den Kühlzellen sollte geprüft werden, ob nicht noch eine Außenwand (bei einer Teilung) benötigt wird. Hier würden nochmal Kosten anfallen.

Aus seiner Sicht ist auch eine mündliche Absprache schon ein Vertrag.

Das Dach und die Außenfassade sind nicht mehr gut in Schuss. Eine Erneuerung/Sanierung wird vermutlich in den nächsten 10 Jahren anfallen.

Der Kaufpreis ist ihm zu hoch. Aufgrund der Auflage, nach Ablauf des Pachtvertrages das Gelände zurückzubauen, sollte der Insolvenzverwalter froh sein, dass wir ihm das abnehmen möchten. Die Übernahme sollte für die Gemeinde ein Null-Summen-Geschäft werden. Des Weiteren sollte das Gerümpel aus der Halle raus, welches nicht verkauft werden kann.

 

RM Heusipp zeigt sich auch nicht ganz zufrieden. Wir hätten dann ein Wohngebäude, in dem nicht gewohnt werden darf. Die Gemeinde müsste bei Unterverpachtung die Genehmigung des Domänenamtes einholen. In dem bereits vorliegenden Schreiben vom Domänenamt vom 08.03.2016 steht, dass der anschließende Erbbaupachtvertrag eine Laufzeit von 75 Jahren haben soll. Soll ist nicht das Ziel, das ist zu vage. Auch sieht sie das Geschäft als Null-Summen-Spiel.

 

BM Piszczan geht auch einige der o.g Punkte ein. Die Teilung der Kühlzellen ist ohne Probleme möglich. Hierzu wird keine zusätzliche Wand benötigt. Wenn der Pachtvertrag am 31.12.20 endet, wird das Grundstück zuerst dem derzeitigen Pächter angeboten.

Wenn wir das Grundstück übernehmen, werden auch die Auflagen zum Rückbau der Gebäude zurückgestellt. Dann hätte die Gemeinde Zeit, mit den Mieteinnahmen des Grundstücks Rücklagen zu bilden. Eine Unterverpachtung müsste dem Domänenamt angezeigt werden, eine explizite Zustimmung ist nicht notwendig. Die derzeitigen Wohnungen könnten als Gewerberäume (z.B. Büros) genutzt werden. Er hat einen 1. Entwurf des Nutzungskonzeptes erstellt. Die Fahrzeuge der Gemeinde könnten untergestellt werden (Einsparung Mietkosten). Das Mehrzweckgebäude bzw. einzelne Parzellen könnte an Gewerbetreibende vermietet werden. Eventl. besteht auch die Möglichkeit einen Jugendraum unterzubringen. Einnahmen könnten durch den Verkauf des Inventars erzielt werden. Die Verhandlungsbasis lag am Anfang im 6-stelligen Bereich.

 

RM Klasing ist trotzdem der Meinung, dieses Grundstück nicht um jeden Preis zu erwerben und ohne die Düne, die das NLWKN möchte, ist nicht mehr viel Außenstellfläche vorhanden.

 

RM Redelfs spricht sich für eine Anpachtung aus, trotzdem sind für Sie die Gebäude und das Inventar zu teuer.

 

RM Heusipp möchte gerne wissen, wer denn den Verkauf des Inventars durchführt? Die Belastung der Verwaltung ist jetzt schon hoch. Sie schließt sich der Meinung an, dass der Verkauf ein Null-Summen-Geschäft werden sollte.

 

Es sollte aus Sicht von RM Germis unbedingt geprüft werden, ob das Inventar oder die Gebäude Teil eines Klageverfahrens sind.

 

Die Frage, die sich RM Gerdes stellt, ob der Kaufpreis schon ausverhandelt ist. Vielleicht ist eine letzte Verhandlung möglich. An dem Termin sollten Teile des Rates anwesend sein.

In der Verhandlung sollte dem Insolvenzverwalter auch mitgeteilt werden, dass der Preis zu hoch ist und der Rat einen anderen Interessenten blockieren könnte. Das Risiko der aktuellen Bedingungen ist nicht unerheblich.

 

Aufgrund der getätigten Verhandlung berichtet BM Piszczan, dass der Kaufpreis das unterste Limit ist. Mit dem Verkauf des Inventars könnten ein Teil der Kosten refinanziert werden. Bei dem Pachtvertrag würde die Gemeinde erstmal nur einsteigen. Wir hätten dann aber die Hand auf dem nachfolgend möglichen Erbbaupachtvertrag von 75 Jahren.

 

RM Bauer fragt nach einer Antwort des Landkreises auf das Schreiben vom 08.03..

Wenn die Gemeinde das nutzen will, wie im B-Plan festgehalten, dann sieht der Landkreis keine Probleme.

Ihr sind die geforderten 60.000 Euro + MWSt sind zu hoch. Besonders im Hinblick auf die veranschlagten hohen Rückbaukosten für das Gebäude.

 

Es entsteht eine Diskussion ob, noch Verhandlungsspielraum besteht oder der Kauf so abgeschlossen werden sollte.

 

21:21 Uhr verlässt RM Germis die Sitzung und kehrt 21:23 Uhr zurück.