Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschluss:

Der Bebauungsplanentwurf vom März 2016  für das in diesem schwarz umrandete Gebiet, dass das gesamte im Zusammenhang bebaute Dorfgebiet zuzüglich der Freiflächen hinter der Inselschule, des Kurparks und des Wäldchens, aber mit folgenden Ausnahmen erfasst: a. Gebiet B-Plan Kurzentrum, b. Gebiet  B-Plan "Achter d`Diek", c. Gebiet Seerose nebst Seeröschen, d. Gebiet Frischemarkt, nebst Begründungsentwurf mit Umweltbericht vom 12.05.2016 mit Korrektur zu 1.6 Blatt 7 (Ferienwohnungen und Ferienappartements) wird gebilligt und ist gemäß §§ 3 Abs.2, 4a Abs.3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs.2, 4a Abs.3 BauGB ist durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


RM Redelfs geht auf Seite 7 der Begründung ein, wonach Ferienwohnungen und Ferienappartements Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind und daher in Wohngebieten zulässig. Diese Begründung ist für sie falsch.

 

BM Piszczan berichtet von einem Gespräch mit Herrn Taudien, in dem dieser empfiehlt das Gebiet so zu belassen. Eine Umwandlung in ein „Allgemeines Wohngebiet“ stellt nach einem OVG-Urteil aus dem Jahre 2013 eine Schlechterstellung dar.

 

RM Gerdes zweifelt die formale Begründung an. Ferienwohnungen sind lt. Herr Taudien keine Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Er rät dazu, das „Melksett-Gebiet“ so zu belassen, da er eine hohe Widerspruchs- und Klagereaktion befürchtet.

 

RM Redelfs ist der Ansicht, dass „touristisches Wohnen“ alles zu lässt und nichts priorisiert. Sie befürchtet einen Ausverkauf der Insel, die Absichten des Handelns in den 80er Jahren werden nicht weitergeführt. Die Gemeinde hat Planungshoheit und kann dies durchsetzen. An welcher Stelle die Gemeinde die Möglichkeit hat, Dauerwohnraum zu erhalten, sollte sie dies tun.

 

RM Klasing stimmt dem zu und beschreibt dies als Auslöser dafür, dass sich Menschen vom Festland sich zum Schein auf Spiekeroog anmelden. Er glaubt nicht, dass es viele Widersprüche darauf gibt und würde stattdessen abwarten, was für Reaktionen kommen.

 

Für RM Heusipp ist das Ziel zwar richtig, der Weg dorthin aber falsch. Sie wäre dafür, Vorkaufsrechte zu nutzen und damit neue Vertragssituationen zu schaffen.

 

Dauerwohnraum zu erhalten ist auch für RM Gerdes erstrebenswert, der aber zu Bedenken gibt, dass jedes Haus um Melksett überprüft werden muss. Das damalige Projekt von subventioniertem Wohnen ist seiner Ansicht nach gescheitert. Da keine Heilung möglich ist, möchte er gerne neue Risiken für den B-Plan abwenden.

 

RM Redelfs stellt den Antrag das „Melksett-Gebiet“ aus dem B-Plan zu nehmen. Alle Ratsmitglieder machen sich ein Bild vom umrandeten Gebiet auf dem B-Plan. Der Antrag wird bei drei Zustimmungen, fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

RM Bauer spricht sich dafür aus Herrn Taudien zu bitten, die Änderungen zu kennzeichnen und auch die von RM Redelfs angemerkte Formulierung auszubessern.

 

Der Rat beschließt mehrheitlich den leicht geänderten Beschlussvorschlag.