Sitzung: 06.10.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8
Vorlage: 01/090/2016
RV Bücking erklärt, dass der
Landkreis Wittmund eine Förderung bewilligt, wenn die Gemeinde ebenfalls
zustimmen wird.
Ergänzend dazu führt BM Piszczan
aus, dass die Wirtschaftsförderung des Landkreises das Projekt als förderfähig
betrachtet. Zudem wird zur Sicherung eines bestehenden Betriebes beigetragen.
Lt. Landkreis würde der geplante Tresen keine Ersatzbeschaffung darstellen,
sondern als Neuanschaffung gelten. Daher würde der Landkreis auch dann diese
Maßnahme fördern, auch wenn die Gemeinde nicht zahlt.
RM Redelfs spricht sich gegen
eine Förderung aus, da die Anschaffung für sie einen Ersatz darstellt.
RM Heusipp sieht die eingestellten
Mittel als Einstiegshilfe für Berufsanfänger und nicht für bestehende Betriebe.
Zudem vermutet sie beim Antragsteller „keine existenzielle Bedrohung“, welches
u.a. eine Voraussetzung der Förderrichtlinien ist. Die Einstellung der 5.000,-€ im Haushaltsplan
bedeutet für sie keine Pflicht zur Ausgabe.
RM Bauer stimmt dem zu. Auch sie
sieht keine Notwendigkeit bestehende Betriebe zu fördern.
Für RM Germis ist alles rechtens, wenn der
Landkreis seine Zustimmung signalisiert und es der Antragsteller sogar
geschafft hat, alle Formulare richtig aus zu füllen.
Ebenfalls keine Pflicht zur
Ausgabe sieht RM Gerdes, zumal dies aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation
schwierig ist.
RM Klasing fragt an, ob geprüft
wurde, ob ein damaliger Antrag bei der Bewilligung des Landkreises eine Rolle
gespielt hat. BM Piszczan erklärt, dass dies keine Rolle gespielt habe.
RV Bücking gibt zu verstehen,
dass auch eine Ablehnung des Rates rechtens wäre.