Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8

 

 


RV Bücking erklärt, dass der Landkreis Wittmund eine Förderung bewilligt, wenn die Gemeinde ebenfalls zustimmen wird.

 

Ergänzend dazu führt BM Piszczan aus, dass die Wirtschaftsförderung des Landkreises das Projekt als förderfähig betrachtet. Zudem wird zur Sicherung eines bestehenden Betriebes beigetragen. Lt. Landkreis würde der geplante Tresen keine Ersatzbeschaffung darstellen, sondern als Neuanschaffung gelten. Daher würde der Landkreis auch dann diese Maßnahme fördern, auch wenn die Gemeinde nicht zahlt.

 

RM Redelfs spricht sich gegen eine Förderung aus, da die Anschaffung für sie einen Ersatz darstellt.

 

RM Heusipp sieht die eingestellten Mittel als Einstiegshilfe für Berufsanfänger und nicht für bestehende Betriebe. Zudem vermutet sie beim Antragsteller „keine existenzielle Bedrohung“, welches u.a. eine Voraussetzung der Förderrichtlinien ist.  Die Einstellung der 5.000,-€ im Haushaltsplan bedeutet für sie keine Pflicht zur Ausgabe.

 

RM Bauer stimmt dem zu. Auch sie sieht keine Notwendigkeit bestehende Betriebe zu fördern.

 

Für RM Germis ist alles rechtens, wenn der Landkreis seine Zustimmung signalisiert und es der Antragsteller sogar geschafft hat, alle Formulare richtig aus zu füllen.

 

Ebenfalls keine Pflicht zur Ausgabe sieht RM Gerdes, zumal dies aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation schwierig ist.

 

RM Klasing fragt an, ob geprüft wurde, ob ein damaliger Antrag bei der Bewilligung des Landkreises eine Rolle gespielt hat. BM Piszczan erklärt, dass dies keine Rolle gespielt habe.

 

RV Bücking gibt zu verstehen, dass auch eine Ablehnung des Rates rechtens wäre.