Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

 

 


RV Bücking erklärt, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Bauherr die Errichtung von vier Ferien- und einer Dauerwohnung plant.

 

RM Redelfs ergänzt, dass der Anbau, der erhalten bleiben soll, als Nebengebäude gilt.

 

RM Schreiber sieht die Werkstatt nicht als „Abstellraum“. Das alte Gebäude passt seiner Ansicht nach nicht in´s Bild und sollte abgerissen werden.

 

BM Piszczan hat mit Frau Reinema von der Denkmalschutzbehörde gesprochen. Eine Umnutzung des Abstellraumes in Wohnraum wird nicht genehmigt. Eine Abrissverfügung ist nicht erforderlich.

 

RM Bauer findet es sehr lobenswert, dass der Eigentümer das alte Gebäude wiederherstellen möchte.

 

Die Zustimmung wird mehrheitlich genehmigt.