Sitzung: 06.10.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/088/2016
RV Bücking erklärt,
dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Bauherr die Errichtung von
vier Ferien- und einer Dauerwohnung plant.
RM Redelfs ergänzt,
dass der Anbau, der erhalten bleiben soll, als Nebengebäude gilt.
RM Schreiber sieht
die Werkstatt nicht als „Abstellraum“. Das alte Gebäude passt seiner Ansicht
nach nicht in´s Bild und sollte abgerissen werden.
BM Piszczan hat mit
Frau Reinema von der Denkmalschutzbehörde gesprochen. Eine Umnutzung des
Abstellraumes in Wohnraum wird nicht genehmigt. Eine Abrissverfügung ist nicht
erforderlich.
RM Bauer findet es
sehr lobenswert, dass der Eigentümer das alte Gebäude wiederherstellen möchte.
Die Zustimmung wird
mehrheitlich genehmigt.