Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Bei Änderung und Anpassung der Fensterhöhe der Dachgaube und der Fenster des Wintergartens (Zweiteilung durch Sprossen) entsprechend den Vorgaben der Gestaltungssatzung, wird das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB erteilt.

Die Verwaltung bittet den Bauherren aus gestaltungstechnischen Gründen um die Errichtung einer inseltypischen Veranda.

 


RM Schreiber missfällt die Ostansicht des Gebäudes, da sich auf dieser Seite nur zwei kleine Fenster befinden.  Er regt an, das Gespräch mit den Bauherren zu suchen, um auf freiwilliger Basis, eine Umgestaltung zu einer inseltypischen Veranda zu erreichen.

 

Für RV Redelfs ist der Rat in der Pflicht darauf hinzuweisen, wenn der geplante Umbau eines Gebäudes nicht im Dorfbild erwünscht ist. RM Breuer würde dazu eine Satzungsänderung befürworten. Dies wäre konsequent und verhindere Folgefälle.

 

Diesen Vorschlag unterstützt RM Klasing, der zudem prüfen lassen möchte, ob die Dachneigung den Vorschriften entspricht oder ob ggfs. dort eine Möglichkeit besteht einzugreifen und einen Kompromiss bzgl. der Veranda vereinbaren zu können. 

 

RV Redelfs merkt an, dass der Nachteil einer Satzungsänderung die Gefahr beinhalte, dass danach aufgrund von Klageverfahren gar keine Satzung mehr existieren könnte.

 

Der Rat verständigt sich darauf den Beschlussvorschlag abzuändern und die Bitte zur Errichtung einer inseltypischen Veranda festzuhalten. BM Piszczan wird das Gespräch mit dem Architekten suchen.