Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Die im Sachverhalt genannte Veranda ist nicht Bestandteil des Beschlusses.

 


BM Piszczan erklärt zum TOP, dass mittlerweile auch der Bauantrag bei der Verwaltung eingegangen ist. In diesem Bauantrag gibt es kleinere Abänderungen zur Bauvoranfrage. Der Bauantrag ist auch erst sehr kurzfristig eingegangen, sodass heute nur über die Bauvoranfrage entscheiden werden soll.

 

 

RM Klasing sorgt sich um die Südansicht und ist der Auffassung, dass lt. Baugestaltungssatzung II die Größe der transparenten Flächen einen prozentualen Anteil nicht übersteigen darf. Zudem fragt er an, wo sich auf der Bauzeichnung die Veranda befindet, die in der Vorlage angesprochen wird.

 

RV Redelfs erklärt, dass lt. Satzung die transparenten Flächen einen Anteil von 50 % nicht übersteigen dürfen. Da auf den Plänen der vorliegenden Bauvoranfrage keine Veranda zu erkennen ist, im dazugehörigen Text aber die Veranda Erwähnung findet, kann das Einvernehmen nicht heute, sondern ggfs. erst am 24.11. erteilt werden, wenn der Bauantrag vollständig vorliegt.

 

Das Gremium verständigt sich darauf, den Beschlussvorschlag abzuändern.