Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. 

 


BM Piszczan greift eine Anfrage aus dem Verwaltungsausschuss auf, wonach unklar war, wo die Dauerwohnung nachgewiesen werden muss. Er erläutert dazu, dass beide Gebäude auf einem gemeinsamen Flurstück stehen und die Dauerwohnung in dem Nachbargebäude nachgewiesen werden muss.

 

Frauke Strothmann und Wilm Andreesen verlassen den Sitzungstisch.