Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die Anwendung der bisherigen Rechtslage im Umsatzsteuerrecht fortzuführen und die entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt gem. § 27 Abs.22 UStG abzugeben. Erklärt wird, dass die Gemeinde Spiekeroog  § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.Dezember 2016 und vor dem 1.Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

Diese Erklärung umfasst sämtliche Betriebe der Gemeinde Spiekeroog einschließlich des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog. Diese Erklärung bezieht sich dagegen nicht auf die Nordseebad Spiekeroog GmbH als eigenständige Rechtsperson. Die Verwaltung wird mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt beauftragt.

 


Michael Braun informiert den Rat über die Veranlassung der Gesetzesänderung. Er spricht sich dafür aus, dass alte Recht beizubehalten, um bei anderen Kommunen zu schauen, wie sich dort das Thema entwickelt.