Sitzung: 24.11.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/112/2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die Anwendung der bisherigen Rechtslage im
Umsatzsteuerrecht fortzuführen und die entsprechende Erklärung gegenüber dem
Finanzamt gem. § 27 Abs.22 UStG abzugeben. Erklärt wird, dass die Gemeinde
Spiekeroog § 2 Absatz 3 UStG in der am
31.Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.Dezember 2016 und
vor dem 1.Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Diese
Erklärung umfasst sämtliche Betriebe der Gemeinde Spiekeroog einschließlich des
Eigenbetriebes Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog.
Diese Erklärung bezieht sich dagegen nicht auf die Nordseebad Spiekeroog GmbH
als eigenständige Rechtsperson. Die Verwaltung wird mit der Abgabe der
entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt beauftragt.
Michael Braun informiert den Rat über die Veranlassung der Gesetzesänderung. Er spricht sich dafür aus, dass alte Recht beizubehalten, um bei anderen Kommunen zu schauen, wie sich dort das Thema entwickelt.