Sitzung: 18.05.2017 Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/024/2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert kurz, dass hierzu beim 1. Bauantrag im letzten Jahr drei
Ferienwohnungen und ein Büro beantragt wurden, dass auf den geplanten
Büroflächen auch eine Ferienwohnung gebaut wurde und dafür jetzt die
Genehmigung beantragt wird. Die Wohnfläche für die ersten drei Ferienwohnungen
betrug 142,14 qm, die jetzt hinzukommende 4. Wohnung sei 29,95 qm groß, damit
betrage die Wohnfläche insgesamt 172,09 qm und liege damit unter 200 qm.
Sie weist
darauf hin, dass der Ausschuss zukünftig bei allen Bauanträgen und
Nutzungsänderungen die zeitliche Abfolge im Blick haben müsse, um
sicherzustellen, dass die Schaffung und Nutzung neuer Unterkünfte für die
Gästebeherbergung ab einer Größe von derzeit noch 200 qm, nur mit der Schaffung
einer Dauerwohnung zulässig sei.
RM Klasing hält es für äußerst wichtig, dies bei der Überarbeitung des B-Planes vernünftig zu formulieren.