Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz, dass hierzu beim 1. Bauantrag im letzten Jahr drei Ferienwohnungen und ein Büro beantragt wurden, dass auf den geplanten Büroflächen auch eine Ferienwohnung gebaut wurde und dafür jetzt die Genehmigung beantragt wird. Die Wohnfläche für die ersten drei Ferienwohnungen betrug 142,14 qm, die jetzt hinzukommende 4. Wohnung sei 29,95 qm groß, damit betrage die Wohnfläche insgesamt 172,09 qm und liege damit unter 200 qm.

Sie weist darauf hin, dass der Ausschuss zukünftig bei allen Bauanträgen und Nutzungsänderungen die zeitliche Abfolge im Blick haben müsse, um sicherzustellen, dass die Schaffung und Nutzung neuer Unterkünfte für die Gästebeherbergung ab einer Größe von derzeit noch 200 qm, nur mit der Schaffung einer Dauerwohnung zulässig sei.

 

RM Klasing hält es für äußerst wichtig, dies bei der Überarbeitung des B-Planes vernünftig zu formulieren.