Sitzung: 18.05.2017 Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/031/2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Einvernehmen nach § 30
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB unter
der Auflage zu erteilen, dass eine der fünf Wohnungen grundbuchlich als
Dauerwohnung gesichert wird.
RM
Schreiber erläutert hierzu, dass dieses Gebäude vor ca. einem 3/4tel Jahr schon
einmal auf der Tagesordnung war, damals sollte das Grundstück geteilt werden,
was daran scheiterte, dass eines der beiden Grundstücke kleiner als 600 qm war.
Ausschussvorsitzende
Redelfs weist darauf hin, dass der Eigentümer des Gebäudes eine der Wohnungen
als Dauerwohnung nachweisen muss.
RM Heusipp gibt zu
bedenken, dass die grundbuchliche Sicherung einer Dauerwohnung lt. Aussage des
RA Giesemann rechtlich nicht durchsetzbar ist. Alternativ sei die Eintragung
einer Baulast möglich.
RM Klasing ist der
Meinung, dass eine rechtssichere Formulierung in der Überarbeitung des B-Plan
gefunden werden muss. Ggf. sei dann der Passus zu streichen, nach dem auch auf
einem anderen Grundstück der Nachweis erlaubt sei.