Sitzung: 01.06.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Schulleiterin
Sabine Mankus berichtet über die Kündigung der Schulsekretärin, die zum
Wochenende aus der Wohnung der NSB ausziehen muss und keine andere Wohnung
gefunden hat.
Frau Mankus
vertritt den Vorschlag, dem neuen NSB-Mitarbeiter die kleine Wohnung über der
Feuerwehr anzubieten, so dass die Schulsekretärin die NSB-Wohnung behalten
könnte. Sie sieht zudem die Gemeinde in der Pflicht für Wohnraum zu sorgen und
verweist auf zwei neue Lehrer, die zum neuen Schuljahr eingestellt werden
müssen, denen aber kein Wohnraum angeboten werden kann. Auch das Land Niedersachsen stellt keinen
Wohnraum zur Verfügung.
BM Piszczan
berichtet, dass bzgl. der Versorgung der Lehrer seit einem Jahr Gespräche mit
der NSB laufen. Die Resonanz ist leider nicht berauschend, so dass das Thema
„Dauerwohnungen im Künstlerhaus“ aktuell geworden ist. Evtl. bestehen im Herbst
diesen Jahres neue Optionen.
RV Redelfs
ergänzt, dass die Not für Lehrer dem Rat bekannt ist. Der B-Plan ist leider
noch nicht fertig, da sich darüber Verbesserungen erhofft werden.
Eine zweite
Anfrage bezieht sich auf ein Verkehrsschild am Hauptbadestrand. Das durch die
Sonne ausgeblichene Fahrradverbotsschild verlor seinen roten Kreis, so dass
dieses nicht mehr als Verbotsschild zu identifizieren ist.
Ein
Beschilderungsplan für alle Straßen befindet sich lt. BM Piszczan bei Herrn
Oltmanns (Landkreis Wittmund). Ein gemeinsamer Termin zur Überprüfung aller
Verkehrsschilder konnte noch nicht gefunden werden, da der Landkreis behauptet,
dass der Verkehrssicherheitsberater keinen Termin koordinieren konnte. Dieser Beschilderungsplan
stellt die rechtliche Grundlage für das Ahndungswesen dar. Es bestehen
Überlegungen, das Schild neu prägen zu lassen.
Tanja Steeg
stellt sich kurz den Anwesenden vor und geht auf die momentane
Wohnraumproblematik ein. Sie kann schwer glauben, dass es derzeit keine
Möglichkeiten gibt, den Klageprozess im Bereich „Achter d´Diek“ zu
beschleunigen.
RV Redelfs
erklärt, dass den Klägern das Recht zur Klage zusteht. Die Gerichte werden den
Vorgang nicht vorrangig bearbeiten, so dass dem Rat an dieser Stelle die Hände
gebunden sind.
Für RM
Warenski ist dieser Zustand die Überlegung wert, die Bebauung einer
gemeindeeigenen Fläche zu überdenken.
Sabine
Mankus kommt diesbezüglich auf ihre Anfrage nach kurzfristiger Bereitstellung
einer Wohnung zurück.
RM Weibels
erklärt, dass der Rat da keine Möglichkeiten sieht, da eine Vermietung an Gäste
für Wohnungsbesitzer deutlich ertragreicher ist. Auf der Insel herrscht seiner
Meinung nach unter den Vermietern, die Dauerwohnraum anbieten könnten, die
Devise „wer sich zuerst bewegt, hat verloren“. Wer sich darauf einlässt einem/r
Wohnungssuchenden Wohnraum anzubieten, muss auf die ertragreichere Vermietung
an Feriengäste verzichten.
Falls ein
Mitarbeiter wie in diesem Fall unverschuldet seine Wohnung verliert, bestünde
lt. BM Piszczan die Möglichkeit, ähnlich wie vor kurzem bei den
Gastronomie-Mitarbeitern, einen Zuweisung ins Künstlerhaus zu veranlassen.
Falls dies eine Option wäre, soll sich die Betroffene morgen im Rathaus melden.
Die
Gleichstellungsbeauftragte Kösters regt an, den Betrieb von Ferienwohnungen
durch eine Besteuerung unattraktiver zu machen.