Nachtrag: 31.05.2017

Beschlussvorschlag:

 

I.              Eine Vergabe der Wohnungen im  Feuerwehrgerätehaus erfolgt durch den Rat. Die Wohnungen werden anders als die anderen gemeindeeigenen Wohnungen vergeben.

Reihenfolge der Vergabe:

1.    Berücksichtigung von BewerberInnen, die aktive Mitglieder der Feuerwehr sind, der Ortsbrandmeister entscheidet über die Rangfolge von BewerberInnen innerhalb der Feuerwehr und teilt dem Rat mit, welches Feuerwehrmitglied die Wohnung bekommen soll.

2.    Berücksichtigung von MitarbeiterInnen der Gemeinde

3.    Berücksichtigung von MitarbeiterInnen der NSB

4.    Öffentliche Ausschreibung

 

mehrheitlich beschlossen                          Ja 3  Nein 2  Enthaltung 3 

 

 

II.            Eine Vergabe der Wohnungen im  Feuerwehrgerätehaus erfolgt durch den Rat.
Die Wohnungen werden wie alle gemeindeeigenen Wohnungen behandelt.

Reihenfolge der Vergabe:

1.    Berücksichtigung von MitarbeiterInnen der Gemeinde

2.    Berücksichtigung von MitarbeiterInnen der NSB

3.    Öffentliche Ausschreibung

 

mehrheitlich abgelehnt                               Ja 2  Nein 3  Enthaltung 3 

 


RV Redelfs berichtet über zwei Wohnungen, die demnächst im Feuerwehrhaus frei werden. Befürworter und Gegner der Idee, bevorzugt Mitglieder der Feuerwehr die Wohnungen anzubieten, meinen sich an Zusagen aus der Vergangenheit erinnern zu können, die für die aktuelle Situation nicht zielführend sind.

 

Sie beschloss daher diesen Antrag einzubringen, um Klarheit zu schaffen. Sie kann zwar das Anliegen der Feuerwehr nachvollziehen, sieht aber die Pflicht der Gemeinde für ihre Arbeitnehmer Wohnraum zu schaffen als höherrangiger an.

Für RM Weibels ist das Argument der Feuerwehr, im Einsatzfall durch einen Kameraden vor Ort schneller handeln zu können, nachvollziehbar.

Da ihm aus der Vergangenheit einige Querelen in Bezug auf Feuerwehr-Forderungen bekannt sind , möchte er ein Zeichen setzen und der Feuerwehr das Erstbezugsrecht für die beiden Wohnungen einräumen. Für ihn sind Feuerwehrmitglieder Mitarbeiter der Gemeinde. Zwar sind sie nicht bei der Gemeinde angestellt, sollen aber mit Mitarbeitern der Gemeinde gleichgestellt werden.

Für RM Schreiber zieht das Argument des schnelleren Ausrückens nicht, da der Feuerwehrkamerad nicht jederzeit vor Ort sein kann.

Über das bisherige Vergabeverfahren berichtet BM Piszczan. Demnach werde freie gemeindeeigene Wohnungen erst Mitarbeitern der Gemeinde angeboten und anschließend den Mitarbeitern der NSB.

Sollte von beiden Seiten kein Interesse bestehen, wurden Wohnungen der breiten Öffentlichkeit angeboten.

RM Warenski begrüßt das Engagement der Ratsvorsitzenden und würde die Möglichkeit des Erstzugriffes der Wohnungen für die Feuerwehr, als eine Art Wertschätzung für deren Arbeit sehen.

Da die Feuerwehr nur eine Wohnung einfordert, schlägt RM Klasing vor, für eine Wohnung der Feuerwehr ein Erstbezugsrecht einzugestehen. Der Bauherr ist jedoch die Gemeinde und damit auch Vergabeberechtigter.

RM Heusipp fände es wünschenswert, wenn hinter den zu fassenden Beschluss nicht direkt betroffene Personen dahinterstehen würden. Da derzeit zwei Familien Wohnraum suchen würde sie zwar gerne der Feuerwehr die Wohnung eingestehen, kann das Schicksal der anderen Person jedoch nicht ausblenden. Letztendlich wird sie sich aber der Stimme enthalten, da sie sich in der Angelegenheit als befangen betrachtet.

RV Redelfs stellt ausdrücklich fest, dass sie sich nicht als befangen sieht, da die Lebensgefährtin eines potentiellen Bewerbers nicht ihre Kollegin ist.

Sachbearbeiter Schütte verweist auf die Anmerkungen der Verwaltung, die im Vorfeld an alle Ratsmitglieder verteilt worden sind. Demnach ist für ihn zwingend die Frage zu klären, wann ein Mitglied der Feuerwehr „aktiv“ teilnimmt, welcher Mietzins erhoben werden soll und welche Frist der Feuerwehr gesetzt werden soll, um einen Bewerber zu stellen. 

 

RM Warenski erklärt dazu, dass lt. Feuerwehrsatzung definiert ist, wer als aktives Mitglied gilt. Er bittet die Verwaltung, dem Gemeindebrandmeister eine Mitteilung über die Ratsentscheidung zukommen zu lassen. Die Verwaltung wird dann sehen, ob Bedarf seitens der Feuerwehr besteht.