Sitzung: 13.07.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/048/2017
Beschlussvorschlag: Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene
Dauerwohnung auch grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird.
Die Dauerwohnung sollte auf
Wunsch des Rates näher beschrieben werden. Lt. BM Piszczan hat der Bauherr in
einem persönlichen Gespräch mitgeteilt dies nachzureichen.