Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:  Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung auch grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird.

 


Die Dauerwohnung sollte auf Wunsch des Rates näher beschrieben werden. Lt. BM Piszczan hat der Bauherr in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt dies nachzureichen.