Sitzung: 13.07.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: 01/059/2017
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Spiekeroog die vorgelegte Variante 1 der Satzung zur 1.Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog zu beschließen.
Gleichstellungsbeauftragte Köster
begründet die Wiederaufnahme des Antrages damit, dass eine Vielzahl von Eltern
(u.a. die der drei größten Arbeitgeber auf der Insel) keine Unterstützung
erfahren. Auch Selbstständige und Saisonkräfte, die in den Wintermonaten
arbeitslos sind erhalten in dieser Zeit keinen Zuschuss.
Ein weiteres Argument in der
„sozialen Variante“ sieht sie in den deutlich besseren Anmeldezahlen.
Sascha Zahn appelliert dazu, an
der wirtschaftliche Variante festzuhalten. Die Vergütung der nicht betroffenen
Personen sei nicht schlecht. Zudem erfolge bei einer Arbeitslosigkeit im Winter
eine Neuberechnung der Gebühren und ggfs. eine Übernahme durch den Landkreis.
In letzter Zeit ist viel Geld investiert worden und im vorherigen TOP auch die
Schaffung einer FSJ-Stelle beschlossen worden.
RV Redelfs sieht in einem
günstigen und attraktiven Kindergarten ein wichtiges Puzzleteil für junge
Familien auf der Insel dauerhaft leben zu wollen. Dadurch wird das
Auseinanderbrechen des Gemeinwesens verhindert.
Auch RM Heusipp sieht in der
wirtschaftlichen Variante ein falsches Signal. Der bei der wirtschaftlichen
Variante Arbeitgeberzuschuss ist nicht einklagbar, sondern nur eine freiwillige
Ausnahme.
Für RM Klasing ist der
Kindergarten ein Zuschussgeschäft für die Gemeinde. Die betroffenen
Arbeitnehmer gehören nicht zu den Schlechtverdienern.
Der Rat spricht sich mehrheitlich
für die Beibehaltung der (wirtschaftlichen) Variante 1 aus.