Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Spiekeroog die vorgelegte Variante 1 der Satzung zur 1.Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog zu beschließen.

 

 


Gleichstellungsbeauftragte Köster begründet die Wiederaufnahme des Antrages damit, dass eine Vielzahl von Eltern (u.a. die der drei größten Arbeitgeber auf der Insel) keine Unterstützung erfahren. Auch Selbstständige und Saisonkräfte, die in den Wintermonaten arbeitslos sind erhalten in dieser Zeit keinen Zuschuss.

Ein weiteres Argument in der „sozialen Variante“ sieht sie in den deutlich besseren Anmeldezahlen.

 

Sascha Zahn appelliert dazu, an der wirtschaftliche Variante festzuhalten. Die Vergütung der nicht betroffenen Personen sei nicht schlecht. Zudem erfolge bei einer Arbeitslosigkeit im Winter eine Neuberechnung der Gebühren und ggfs. eine Übernahme durch den Landkreis. In letzter Zeit ist viel Geld investiert worden und im vorherigen TOP auch die Schaffung einer FSJ-Stelle beschlossen worden.

 

RV Redelfs sieht in einem günstigen und attraktiven Kindergarten ein wichtiges Puzzleteil für junge Familien auf der Insel dauerhaft leben zu wollen. Dadurch wird das Auseinanderbrechen des Gemeinwesens verhindert.

 

Auch RM Heusipp sieht in der wirtschaftlichen Variante ein falsches Signal. Der bei der wirtschaftlichen Variante Arbeitgeberzuschuss ist nicht einklagbar, sondern nur eine freiwillige Ausnahme.

 

Für RM Klasing ist der Kindergarten ein Zuschussgeschäft für die Gemeinde. Die betroffenen Arbeitnehmer gehören nicht zu den Schlechtverdienern. 

 

Der Rat spricht sich mehrheitlich für die Beibehaltung der (wirtschaftlichen) Variante 1 aus.