Sitzung: 13.07.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/064/2017
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2017 in Form
des vorgelegten Budgetplanes mit der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt
Budget Verantwortliche/r
Deckungskreis
131 Frau
Brandt
Deckungskreise
15, 133 und 135 Herr Zahn
Deckungskreise
2, 134 und 137 Frau Korinth
Deckungskreis
136 Herr
Schütte
Deckungskreis
10 Herr
Braun
und den
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und
Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ sowie das Haushaltssicherungskonzept wie
folgt:
I.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner
Sitzung am 13.07.2017
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2017
wird
1. im
Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 3.731.050
Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 3.937.350
Euro
1.3 der
ausserordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der
ausserordentlichen Aufwendungen auf 100 Euro
festgesetzt;
2. im
Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit auf 3.659.650
Euro
2.2 der Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit auf 3.679.550
Euro
2.1.2 der
Einzahlungen für Investitionen auf 7.100 Euro
2.2.2 der
Auszahlungen für Investitionen auf 143.100Euro
2.1.3 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 70.000Euro
2.2.3 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 93.500Euro
festgesetzt;
nachrichtlich:
Gesamtbetrag
der Einzahlungen: 3.736.750
Euro
Gesamtbetrag
der Auszahlungen: 3.916.150
Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von
70.000 Euro veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.
2. Gewerbesteuer 380
v. H.
II. § 1
Der
Wirtschaftsplan 2017für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u.
Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 468.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen
auf 465.300 Euro
1.3 der ausserordentlichen Erträge
auf 0,00 Euro
1.4 der ausserordentlichen
Aufwendungen auf 30.500 Euro
festgesetzt;
2. im Finanzhaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit auf 468.500
Euro
2.2 der Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit auf 457.400 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionen auf 0
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionen auf 10.000
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 10.000
Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 10.000
Euro
festgesetzt.
nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen: 478.500
Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen: 477.400
Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von
10.000€ veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden
nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000,00 Euro festgesetzt.
III.
Das anliegende Haushaltssicherungskonzept wird
hiermit beschlossen.
IV.
Zudem
wird die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung in der Fassung vom 01.02.2011
weiterhin gem. § 63 Abs. 3 KomHKVO für das Jahr 2017 angewendet.
Spiekeroog, 14.07.2017
Piszczan,
Bürgermeister
RV Redelfs dankt Kämmerer Michael Braun für die bereitgestellten Unterlagen, RM Warenski dankt für die konstruktive Zusammenarbeit. Michael Braun erklärt, dass durch diverse unerwartete Ausgaben, der im Januar prognostizierte ausgeglichene Haushalt nicht gehalten werden konnte.
So sind durch Korrekturen bei der Gewerbesteuer und bei den Beiträgen zur Nds. Versorgungskasse Änderungen eingetreten. Weiter erklärt er, dass beim Haushaltssicherungskonzept der Rat aufgefordert wird, die Möglichkeiten zu prüfen, einen Haushaltsausgleich herzustellen. Der Ertragshaushalt weist derzeit ein Defizit von 200.000 € aus.
RV Redelfs erklärt, dass das Defizit durchaus
Perspektiven bietet. So soll u.a. die Auswirkung einer
Zweitwohnsitzsteuererhöhung geprüft werden.
Der Beschlussvorschlag wird auf Wunsch von Michael Braun durch die Nennung der Budgetverantwortlichen und durch eine Schlussbemerkung ergänzt.