Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2017 in Form des vorgelegten Budgetplanes mit der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt

Budget                                                Verantwortliche/r

Deckungskreis 131                                         Frau Brandt

Deckungskreise 15, 133 und 135              Herr Zahn

Deckungskreise 2, 134 und 137 Frau Korinth

Deckungskreis 136                                         Herr Schütte

Deckungskreis 10                                            Herr Braun

 und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ sowie das Haushaltssicherungskonzept wie folgt: 

I.

Haushaltssatzung 

der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2017 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 13.07.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 

1.            im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

1.1          der ordentlichen Erträge auf                                                                     3.731.050 Euro

1.2          der ordentlichen Aufwendungen auf                                                     3.937.350 Euro 

1.3          der ausserordentlichen Erträge                auf                                                        0 Euro

1.4          der ausserordentlichen Aufwendungen auf                                                  100 Euro 

festgesetzt;

2.            im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf                  3.659.650 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf                 3.679.550 Euro

2.1.2      der Einzahlungen für Investitionen auf                                         7.100 Euro

2.2.2      der Auszahlungen für Investitionen auf                                    143.100Euro

2.1.3      der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                       70.000Euro

2.2.3      der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                      93.500Euro

festgesetzt;

nachrichtlich:

                Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                            3.736.750 Euro

                Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                           3.916.150 Euro

 

§ 2 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         380 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                               450 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                         380 v. H.

 

II.                                                        § 1

Der Wirtschaftsplan 2017für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                               468.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                   465.300 Euro

1.3 der ausserordentlichen Erträge auf                    0,00 Euro

1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf        30.500 Euro

festgesetzt;

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf       468.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf      457.400 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf                                       0 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf                          10.000 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        10.000 Euro

2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf          10.000 Euro

festgesetzt.

 

nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                         478.500 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                        477.400 Euro

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 10.000€ veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000,00 Euro festgesetzt.

 

III.

Das anliegende Haushaltssicherungskonzept wird hiermit beschlossen.

 IV.

Zudem wird die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung in der Fassung vom 01.02.2011 weiterhin gem. § 63 Abs. 3 KomHKVO für das Jahr 2017 angewendet.

Spiekeroog, 14.07.2017

 

Piszczan, Bürgermeister

 

 

 


RV Redelfs dankt Kämmerer Michael Braun für die bereitgestellten Unterlagen, RM Warenski dankt für die konstruktive Zusammenarbeit. Michael Braun erklärt, dass durch diverse unerwartete Ausgaben, der im Januar prognostizierte ausgeglichene Haushalt nicht gehalten werden konnte.

So sind durch Korrekturen bei der Gewerbesteuer und bei den Beiträgen zur Nds. Versorgungskasse Änderungen eingetreten. Weiter erklärt er, dass beim Haushaltssicherungskonzept der Rat aufgefordert wird, die Möglichkeiten zu prüfen, einen Haushaltsausgleich herzustellen. Der Ertragshaushalt weist derzeit ein Defizit von 200.000 € aus.

RV Redelfs erklärt, dass das Defizit durchaus Perspektiven bietet. So soll u.a. die Auswirkung einer Zweitwohnsitzsteuererhöhung geprüft werden.

Der Beschlussvorschlag wird auf Wunsch von Michael Braun durch die Nennung der Budgetverantwortlichen und durch eine Schlussbemerkung ergänzt.