RM Redelfs erläutert, dass der
Auslegungsbeschluss voraussichtlich erst in der Sitzung am 7. September
beschlossen werden kann, da Herr Giesemann erkrankt war. Der TOP wird
verschoben auf die Sitzung am 7. September.
Herr Braun möchte wissen, ob
Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sowie in den textlichen Festsetzungen
beschrieben zugelassen werden sollen oder nicht.
RM Redelfs ist der Auffassung,
dieses solle so sein. Ausnahmsweise könnten Betriebe des Beherbergungsgewerbes
zugelassen werden.
Herrn Braun fragt nach, inwieweit
der Inhalt der textlichen Festsetzungen geändert werden soll.
RM Weibels führt aus, dass
inhaltlich nicht viel geändert werden müsse.
Der Rat ist einstimmig
einverstanden mit Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet, so wie es nun
geregelt ist.
Herr Braun fragt an, ob die
Bautiefe geändert werden oder die diesbezügliche Begründung überarbeitet werden
solle.
RM Redelfs stellt fest, die
Begründung solle verbessert werden.
Herr Braun fragt, ob Dauerwohnraum
durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gesichert werden solle, soweit dies rechtlich
möglich ist.
RM Redelfs ist nicht ganz klar, ob
eine doppelte Sicherung klug sei.
RM Klasing führt aus, die
Eintragung im Grundbuch beschränke sich auf 20 Jahre.
Es wird bevorzugt, die Sicherung
des Dauerwohnraums entsprechend der vorliegenden Regelung in den textlichen
Festsetzungen über ein Festschreiben in
der Baugenehmigung zu fixieren.
BM Piszczan erläutert, dass die
Sicherung des Wohnraumes in der Baugenehmigung ausreichend sei. Hier könne nur
eine Änderung erwirkt werden, wenn eine Umnutzung beantragt würde. Diese könne
abgelehnt werden. Bei Verstoß könne die Nutzung des Objektes ganz untersagt
werden.
RM Warenski ist der Auffassung,
dass es nur über die Baugenehmigung zu machen sei.
Herr Braun berichtet über „das
gelbe Haus“. Es stellt sich die Frage bezüglich der Erschließung und des
Bauteppichs.
RM Schreiber ist der Auffassung,
dass das gelbe Haus nicht richtig erschlossen sei. Dieses führe
Konfliktpotenzial mit sich. Er ist der Meinung, jenes Grundstück solle aus dem
B-Plan genommen werden.
RM Redelfs fragt an, ob etwas
dagegen sprechen würde, den B-Plan um dieses Grundstück zu verringern. Herr
Giesemann solle diese prüfen.
RM Weibels schlägt den Kompromiss
vor, dass der Dauerwohnraum, welcher z.B. in einem Hotel geschaffen werden
müsse, auch von anderen Personen bewohnt
werden könne, als von jenen, die auch dort arbeiten.
RM Weibels ist der Auffassung,
dass bereits in vorherigen Sitzungen die verschieden Möglichkeiten ausgelotet
worden seien, um eine möglichst wasserdichte Lösung zu schaffen.
RM Heusipp ist der Meinung, dass
die Wohnqualität in einem von Gästen bewohnten Haus nicht gut sei.
RM Redelfs stimmt dafür, dass der
Dauerwohnraum nur auf demselben Grundstück auszuweisen sei. Neue Erkenntnisse
kann sie in der laufenden Diskussion nicht erkennen. Sie ist der Meinung, die
Gemeinde sei auf der sicheren Seite, wenn so, wie eingangs gedacht, verfahren
würde.
RM Warenski möchte wissen, wie es
mit Häusern im Außenbereich sei.
RM Weibels wirft ein, man könne
auch festschreiben „der Wohnraum sei auf demselben Grundstück nachzuweisen“.
Es wird abgestimmt, ob
Dauerwohnraum auf demselben Grundstück nachzuweisen sei.
5 ja
4 nein
Neuer Termin Donnerstag 07.09.2017
Der TOP wird unbeendet auf die
nächste Ratssitzung verschoben.