RM Redelfs erläutert, dass der Auslegungsbeschluss voraussichtlich erst in der Sitzung am 7. September beschlossen werden kann, da Herr Giesemann erkrankt war. Der TOP wird verschoben auf die Sitzung am 7. September.

 

Herr Braun möchte wissen, ob Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sowie in den textlichen Festsetzungen beschrieben zugelassen werden sollen oder nicht.

 

RM Redelfs ist der Auffassung, dieses solle so sein. Ausnahmsweise könnten Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden.

 

Herrn Braun fragt nach, inwieweit der Inhalt der textlichen Festsetzungen geändert werden soll.

 

RM Weibels führt aus, dass inhaltlich nicht viel geändert werden müsse.

 

Der Rat ist einstimmig einverstanden mit Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet, so wie es nun geregelt ist.

 

Herr Braun fragt an, ob die Bautiefe geändert werden oder die diesbezügliche Begründung überarbeitet werden solle.

 

RM Redelfs stellt fest, die Begründung solle verbessert werden.

 

Herr Braun fragt, ob Dauerwohnraum durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit  gesichert werden solle, soweit dies rechtlich möglich ist.

 

RM Redelfs ist nicht ganz klar, ob eine doppelte Sicherung klug sei.

 

RM Klasing führt aus, die Eintragung im Grundbuch beschränke sich auf 20 Jahre.

 

Es wird bevorzugt, die Sicherung des Dauerwohnraums entsprechend der vorliegenden Regelung in den textlichen Festsetzungen  über ein Festschreiben in der Baugenehmigung zu fixieren.

 

BM Piszczan erläutert, dass die Sicherung des Wohnraumes in der Baugenehmigung ausreichend sei. Hier könne nur eine Änderung erwirkt werden, wenn eine Umnutzung beantragt würde. Diese könne abgelehnt werden. Bei Verstoß könne die Nutzung des Objektes ganz untersagt werden.

 

RM Warenski ist der Auffassung, dass es nur über die Baugenehmigung zu machen sei.

 

Herr Braun berichtet über „das gelbe Haus“. Es stellt sich die Frage bezüglich der Erschließung und des Bauteppichs.

 

RM Schreiber ist der Auffassung, dass das gelbe Haus nicht richtig erschlossen sei. Dieses führe Konfliktpotenzial mit sich. Er ist der Meinung, jenes Grundstück solle aus dem B-Plan genommen werden.

 

RM Redelfs fragt an, ob etwas dagegen sprechen würde, den B-Plan um dieses Grundstück zu verringern. Herr Giesemann solle diese prüfen.

 

RM Weibels schlägt den Kompromiss vor, dass der Dauerwohnraum, welcher z.B. in einem Hotel geschaffen werden müsse,  auch von anderen Personen bewohnt werden könne, als von jenen, die auch dort arbeiten.

 

RM Weibels ist der Auffassung, dass bereits in vorherigen Sitzungen die verschieden Möglichkeiten ausgelotet worden seien, um eine möglichst wasserdichte Lösung zu schaffen.

 

RM Heusipp ist der Meinung, dass die Wohnqualität in einem von Gästen bewohnten Haus nicht gut sei.

 

RM Redelfs stimmt dafür, dass der Dauerwohnraum nur auf demselben Grundstück auszuweisen sei. Neue Erkenntnisse kann sie in der laufenden Diskussion nicht erkennen. Sie ist der Meinung, die Gemeinde sei auf der sicheren Seite, wenn so, wie eingangs gedacht, verfahren würde.

 

RM Warenski möchte wissen, wie es mit Häusern im Außenbereich sei.

 

RM Weibels wirft ein, man könne auch festschreiben „der Wohnraum sei auf demselben Grundstück nachzuweisen“.

 

Es wird abgestimmt, ob Dauerwohnraum auf demselben Grundstück nachzuweisen sei.

 

5 ja

4 nein

 

Neuer Termin Donnerstag 07.09.2017

 

Der TOP wird unbeendet auf die nächste Ratssitzung  verschoben.