Sitzung: 19.10.2017 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/093/2017
Der
Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt.
Der
Bauherr wird schriftlich aufgefordert, Pläne, auf denen die Vorgaben der
Gestaltungssatzung ersichtlich sind und die dazu passenden aktuellen
Berechnungen einzureichen.
Zum
ersten Bauantrag wurden zur ursprünglichen Version noch 2 Änderungen nachgereicht,
die letzte davon am Samstag, 14.10., diese wurde am Montag, den 16.10. an die
Mitglieder des Bauausschusses weitergeleitet.
Für
die Ausschussmitglieder war die Zeit zu kurz, um sich mit der aktuellsten
Version auseinanderzusetzen. Weiterhin
fanden sie die nachgereichten Pläne zu
unübersichtlich. Die Zeichnung ist im Farbton orange gehalten, daher sind hier
die Farben und damit die Einhaltung der Gestaltungssatzung nicht erkennbar.
Ausschussvorsitzende
Redelfs ist der Auffassung, dass sich jeder, der hier baut, zwingend an die
Gestaltungssatzung halten muss.
Weiterhin
muss im Bauantrag zusätzlich zur Wohnfläche immer auch die im B-Plan
vorgeschriebene Berechnung der Grund- u. Geschossflächenzahl beiliegen. Diese
wurde dem 1. Bauantrag beigelegt, der Bauherr muss jedoch überprüfen, ob diese
noch mit der 3. vorgelegten Version der
Planzeichnungen übereinstimmt.