Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt.

Der Bauherr wird schriftlich aufgefordert, Pläne, auf denen die Vorgaben der Gestaltungssatzung ersichtlich sind und die dazu passenden aktuellen Berechnungen einzureichen.

 


Zum ersten Bauantrag wurden zur ursprünglichen Version noch 2 Änderungen nachgereicht, die letzte davon am Samstag, 14.10., diese wurde am Montag, den 16.10. an die Mitglieder des Bauausschusses weitergeleitet.

Für die Ausschussmitglieder war die Zeit zu kurz, um sich mit der aktuellsten Version auseinanderzusetzen.  Weiterhin fanden sie  die nachgereichten Pläne zu unübersichtlich. Die Zeichnung ist im Farbton orange gehalten, daher sind hier die Farben und damit die Einhaltung der Gestaltungssatzung nicht erkennbar.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs ist der Auffassung, dass sich jeder, der hier baut, zwingend an die Gestaltungssatzung halten muss.

Weiterhin muss im Bauantrag zusätzlich zur Wohnfläche immer auch die im B-Plan vorgeschriebene Berechnung der Grund- u. Geschossflächenzahl beiliegen. Diese wurde dem 1. Bauantrag beigelegt, der Bauherr muss jedoch überprüfen, ob diese noch mit der 3.  vorgelegten Version der Planzeichnungen übereinstimmt.