Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung.

 


BM Piszczan betont, dass die Anregungen aus den Reihen des Rates umgesetzt wurden und die Regelungen erst in dem Fall ziehen sollen, falls die Mannschaftsstärke nicht mehr ausreichen sollte.

 

RM Klasing schlägt einige redaktionelle Änderungen in der Satzung vor:

§ 11 wird ergänzt:

„Mit dem Tage der Zustellung der Verfügung nach § 5 durch die Gemeinde wird der/die Pflichtige Pflichtfeuerwehrmann…“

In § 12 wird das vierte Wort in „Pflichtfeuerwehrmann“ geändert.

In § 15 wird unter c) das Wort „und“ gestrichen, sowie unter d) „Gebrachen“ durch „Gebrechen“ und „verbietet“ durch „verbieten“ ersetzt.

Abschließend wird in § 16 das Wort „Pflichtfeuerwehrmännern“ durch „Pflichtfeuerwehrmänner“ ersetzt.

 

RM Schreiber möchte wissen, ob durch die Satzung die Gemeinde vermehrt Verdienstausfallzahlungen leisten muss. BM Piszczan erklärt, dass diese Möglichkeit bereits besteht, jedoch kaum in Beanspruchung genommen wird.

 

RM Weibels möchte wissen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. RM Warenski antwortet darauf, dass derzeit 34 Kameraden und Kameradinnen ihren Dienst leisten und man etwas entfernt von der kritischen Stärke liegt, die sich bei 22 Personen befindet.

 

Der Rat verständigt sich mehrheitlich darauf, die Satzung mit den von RM Klasing eingebrachten Änderungen zu beschließen.