Sitzung: 01.11.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/107/2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung.
BM Piszczan betont,
dass die Anregungen aus den Reihen des Rates umgesetzt wurden und die
Regelungen erst in dem Fall ziehen sollen, falls die Mannschaftsstärke nicht
mehr ausreichen sollte.
RM Klasing schlägt
einige redaktionelle Änderungen in der Satzung vor:
§ 11 wird ergänzt:
„Mit dem Tage der
Zustellung der Verfügung nach § 5 durch die Gemeinde wird der/die Pflichtige
Pflichtfeuerwehrmann…“
In § 12 wird das
vierte Wort in „Pflichtfeuerwehrmann“ geändert.
In § 15 wird unter
c) das Wort „und“ gestrichen, sowie unter d) „Gebrachen“ durch „Gebrechen“ und
„verbietet“ durch „verbieten“ ersetzt.
Abschließend wird
in § 16 das Wort „Pflichtfeuerwehrmännern“ durch „Pflichtfeuerwehrmänner“
ersetzt.
RM Schreiber möchte
wissen, ob durch die Satzung die Gemeinde vermehrt Verdienstausfallzahlungen
leisten muss. BM Piszczan erklärt, dass diese Möglichkeit bereits besteht,
jedoch kaum in Beanspruchung genommen wird.
RM Weibels möchte
wissen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. RM Warenski antwortet
darauf, dass derzeit 34 Kameraden und Kameradinnen ihren Dienst leisten und man
etwas entfernt von der kritischen Stärke liegt, die sich bei 22 Personen
befindet.
Der Rat verständigt sich mehrheitlich darauf, die Satzung mit den von RM Klasing eingebrachten Änderungen zu beschließen.