Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


RV Redelfs erklärt, dass die Nutzungsänderung lt. B-Plan in Ordnung ist. Die jetzigen Dauerwohnungen sollen als Dauerwohnungen bestehen bleiben.

RM Weibels kritisiert, dass keine vollständigen Unterlagen eingegangen sind. Es fehlt u.a. auch an einer Flächenberechnung. Außerdem müssten die Räumlichkeiten genau festgelegt werden.