Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die beantragte Dauerwohneinheit wird unter der Auflage erteilt, dass der Abstand der Fenster in Küche und  Esszimmer zur Gebäudekante auf 1 Meter angepasst wird.

Sollte doch eine Gästebeherbergung stattfinden, muss eine Dauerwohnung nach Punkt 3, 3.1, 3.2  der textlichen Festsetzungen des B-Planes „Dorf-Teil A“, welche dann Bestandteil der Baugenehmigung wäre, geschaffen werden.

 


RV Redelfs möchte den Hinweis in der Baugenehmigung erwähnt haben, dass eine Gästebeherbergung nicht genehmigt wird. Da  keine Gästebeherbergung gestattet ist, muss jedoch auch kein Dauerwohnraum nachgewiesen werden.

 

Der Rat stimmt einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag zu.