Sitzung: 07.12.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/117/2017
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für
die beantragte Dauerwohneinheit wird unter der Auflage erteilt, dass der
Abstand der Fenster in Küche und
Esszimmer zur Gebäudekante auf 1 Meter angepasst wird.
Sollte doch eine
Gästebeherbergung stattfinden, muss eine Dauerwohnung nach Punkt 3, 3.1, 3.2 der textlichen Festsetzungen des B-Planes
„Dorf-Teil A“, welche dann Bestandteil der Baugenehmigung wäre, geschaffen
werden.
RV Redelfs möchte
den Hinweis in der Baugenehmigung erwähnt haben, dass eine Gästebeherbergung
nicht genehmigt wird. Da keine Gästebeherbergung
gestattet ist, muss jedoch auch kein Dauerwohnraum nachgewiesen werden.
Der Rat stimmt einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag zu.