Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Spiekeroog den Bebauungsplan "Dorf – Teil A" mit den textlichen Festsetzungen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung (Juni 2018) als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB zu beschließen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst den größten Teil des Siedlungszusammenhanges der Gemeinde Spiekeroog. Der genaue Geltungsbereich – schwarz umrandet – ist aus beiliegender Planzeichnung Anlage 1 ersichtlich. Es wurden drei Gebiete (Dorf-Teil B; s. Planzeichnung) aus dem Plangebiet herausgenommen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Beschlossen wird gleichzeitig die als Anlage 2 beigefügte Begründung mit Umweltbericht (April 2018) zum Bebauungsplan. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


AV Redelfs hält es für sinnvoll eine ausführliche Diskussion mit allen Ratsmitgliedern im Rat zu führen.  Sie fragt an, ob es noch kleinere redaktionelle Änderungen gibt.

 

RM Klasing merkt auf Seite 7 im zweituntersten Absatz der Begründung an, dass der Begriff der „Ferienwohnungen“ dort nicht  genannt ist.

 

AV Redelfs erklärt, dass die Begriffe an anderer Stelle definiert sind. Sie spricht sich für eine Übernahme aus den textlichen Festsetzungen aus.

 

Weiterhin merkt RM Klasing auf Seite 9 an, dass dort die Rede von einer „Summe“ von Wohnfläche genannt ist. Hier sei unklar wie dies genau gemeint ist.

 

Das Gremium verständigt sich darauf, die Beschreibung aus den textlichen Festsetzungen zu übernehmen.

 

RM Schreiber fragt an, ob der B-Plan trotz der eingebrachten Änderungen heute beschlossen werden kann.

 

AV Redelfs bejaht dies und möchte, aufgrund der augenscheinlich heute zügigen Bearbeitung, festgehalten wissen, dass der B-Plan mehrfach, lange und intensiv in den Gremien beraten worden ist.

 

Mit dem Hinweis auf die beiden redaktionellen Änderungen beschließt das Gremium einstimmig für den Beschlussvorschlag.