Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Spiekeroog das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 


RM Weibels merkt an, dass lt. Beschlussvorlage das Grundstück im Bereich der Erhaltungssatzung liegt. Er fragt an, inwieweit dies relevant ist.

 

Für RM Klasing ist absehbar, dass in nächster Zeit auch die anderen Gebäudeteile aufgestockt werden sollen und möchte daher gerne diese Thematik diskutieren und nicht einfach beschließen.

 

RM Breuer nimmt an der Sitzung teil.

 

AV Redelfs erklärt, dass die Erhaltungssatzung das Dorf und die Enklaven umfasst, hier aber kein Verstoß vorliegt. Ihr ist es wichtig die Zwecknutzung hier festzuschreiben, um sicherzustellen, dass auch dauerhaft Dauerwohnraum erhalten bleibt.

Da unklar ist, ob bereits eine entsprechende Zweckbestimmung besteht, verständigt sich das Gremium darauf, das Gebäude als „allgemeinbildende Schule“ grundbuchlich und über die Baugenehmigung zu sichern.