Sitzung: 05.07.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/044/2018
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Spiekeroog das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2,
Nr. 1 BauGB zu erteilen.
RM Weibels merkt
an, dass lt. Beschlussvorlage das Grundstück im Bereich der Erhaltungssatzung
liegt. Er fragt an, inwieweit dies relevant ist.
Für RM Klasing ist
absehbar, dass in nächster Zeit auch die anderen Gebäudeteile aufgestockt
werden sollen und möchte daher gerne diese Thematik diskutieren und nicht
einfach beschließen.
RM Breuer nimmt an
der Sitzung teil.
AV Redelfs erklärt,
dass die Erhaltungssatzung das Dorf und die Enklaven umfasst, hier aber kein
Verstoß vorliegt. Ihr ist es wichtig die Zwecknutzung hier festzuschreiben, um
sicherzustellen, dass auch dauerhaft Dauerwohnraum erhalten bleibt.
Da unklar ist, ob bereits eine entsprechende Zweckbestimmung besteht, verständigt sich das Gremium darauf, das Gebäude als „allgemeinbildende Schule“ grundbuchlich und über die Baugenehmigung zu sichern.