Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


RV Redelfs erklärt, dass der Bauausschuss seine Zustimmung gegeben hat, unter der Vorgabe, dass gesichert ist, dass es sich bei dem Anwesen weiterhin um eine allgemeinbildende Schule handelt und Dauerwohnraum für Schüler und Mitarbeitende gesichert wird. Sollte dies noch nicht festgeschrieben sein, soll dies grundbuchlich und über die Baugenehmigung gesichert werden.