Sitzung: 08.08.2018 Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 01/060/2018
Sachbearbeiterin
Radau übergibt zusätzliche Anlagen an die Ausschussmitglieder und Beisitzer:
Gebührensatzung vom 01.03.2017; 1. Änderung der Gebührensatzung vom 01.08.2018;
2. Änderung der Gebührensatzung vom 01.08.2018; Lesefassung der Gebührensatzung
inkl. der 2. Änderung.
Beisitzer Franz
teilt als Elternvertreter des Kindergartens mit, dass es Verwunderung darüber
gab, dass der Beschluss über die 2. Änderung der Gebührensatzung nicht – wie
angedacht – vorläufig war, sondern endgültig gefasst. Folgende Frage tauchte in
der Elternschaft auf: können die beitragsfreien 8 Std. täglicher Betreuungszeit
auf die Wochenrechnung umgelegt werden? In dem Fall wäre die Ganztagsbetreuung
der Kinder über 3 Jahren komplett beitragsfrei. Zudem wurde gefragt, ob die
Gemeinde Gewinn erzielen würde.
BM Piszczan erklärt, dass das Gesetz eindeutig die Betreuungszeit pro Tag
bemisst; eine Kumulierung der Betreuungszeit ist nicht möglich. Zudem ist die
Gemeinde kein privat wirtschaftliches Unternehmen, das Gewinn erzielen dürfe.
Aufgabe ist es, kostendeckend zu wirtschaften. Da der Kindergarten deutlich
defizitär ist, müssten aus diesem Gesichtspunkt deutlich höhere Gebühren
erhoben werden. Die jetzigen Gebühren basieren auf den Kosten, die bisher für
die Kindertagesstätte ermittelt und für sozial erachtet wurden. Das neue Gesetz
der Beitragsbefreiung ist am 26.06.2018 beschlossen worden, die Finanzierung
sieht derzeit u.a. Abschlagszahlungen vor, die nicht endgültig sind. Erst mit
dem Kindergartenjahr 2019/2020 werden sich voraussichtlich die tatsächlichen
Kosten für die Gemeinde genau ermitteln lassen.
RM Heusipp regt an
zu klären, ob die Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr täglich
eingerichtet werden können, um die Beitragsfreiheit für Kinder über 3 Jahren zu
erzielen.
BM Piszczan erklärt, dass sich die Kosten dann sicher erhöhen würden und sich
dann auch der Personalschlüssel ändern würde.
Gastteilnehmer Schütte erklärt, dass er als Vater eines Kinder unter 3 Jahren
die vollen Gebühren zahlen würde und es ggf. nicht gerecht wäre, nach weiteren
Vergünstigungen für die Kinder über 3 Jahren zu suchen, wenn dies nicht auch
für Eltern der unter 3 jährigen Kinder getan würde.
Beisitzer Gieseke merkt an, dass eine kontinuierliche über-Mittag Betreuung
auch höhere Kosten und Mehraufwand für die Organisation der Mittagessen
verursachen würde.
Gleichstellungsbeauftragte
Kösters erklärt, eine komplette Beitragsfreiheit für den Kindergarten würde
diesen attraktiver machen und ein positives Signal für Familien darstellen.
RM Weibels erinnert
an die Begründung für die „wirtschaftliche Variante“ und gegen die „soziale
Variante“ durch den ehemaligen Sachbearbeiter Zahn, der darauf verwies, dass
das gewählte Modell nicht kostendeckend und gleichzeitig sozial wäre. Nun wäre
die Situation die, dass sich für Eltern von Kindern über 3 Jahren die Kosten um
85% reduzieren würden; daher sollte die derzeitige Situation beibehalten und abgewartet
werden, bis man über Fakten bezüglich der Kosten sprechen könnte. Ansonsten
würde man riskieren, laufend Änderungen der Satzung zu besprechen. Im Zuge
dessen könnte man dann über ein Modell sprechen, das höhere Einkommen noch mehr
berücksichtigt, gegenüber niedrigeren Einkommen.
RV Redelfs nimmt an
der Sitzung teil.