Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Sachbearbeiterin Radau übergibt zusätzliche Anlagen an die Ausschussmitglieder und Beisitzer: Gebührensatzung vom 01.03.2017; 1. Änderung der Gebührensatzung vom 01.08.2018; 2. Änderung der Gebührensatzung vom 01.08.2018; Lesefassung der Gebührensatzung inkl. der 2. Änderung.

Beisitzer Franz teilt als Elternvertreter des Kindergartens mit, dass es Verwunderung darüber gab, dass der Beschluss über die 2. Änderung der Gebührensatzung nicht – wie angedacht – vorläufig war, sondern endgültig gefasst. Folgende Frage tauchte in der Elternschaft auf: können die beitragsfreien 8 Std. täglicher Betreuungszeit auf die Wochenrechnung umgelegt werden? In dem Fall wäre die Ganztagsbetreuung der Kinder über 3 Jahren komplett beitragsfrei. Zudem wurde gefragt, ob die Gemeinde Gewinn erzielen würde.
BM Piszczan erklärt, dass das Gesetz eindeutig die Betreuungszeit pro Tag bemisst; eine Kumulierung der Betreuungszeit ist nicht möglich. Zudem ist die Gemeinde kein privat wirtschaftliches Unternehmen, das Gewinn erzielen dürfe. Aufgabe ist es, kostendeckend zu wirtschaften. Da der Kindergarten deutlich defizitär ist, müssten aus diesem Gesichtspunkt deutlich höhere Gebühren erhoben werden. Die jetzigen Gebühren basieren auf den Kosten, die bisher für die Kindertagesstätte ermittelt und für sozial erachtet wurden. Das neue Gesetz der Beitragsbefreiung ist am 26.06.2018 beschlossen worden, die Finanzierung sieht derzeit u.a. Abschlagszahlungen vor, die nicht endgültig sind. Erst mit dem Kindergartenjahr 2019/2020 werden sich voraussichtlich die tatsächlichen Kosten für die Gemeinde genau ermitteln lassen.

RM Heusipp regt an zu klären, ob die Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr täglich eingerichtet werden können, um die Beitragsfreiheit für Kinder über 3 Jahren zu erzielen.

BM Piszczan erklärt, dass sich die Kosten dann sicher erhöhen würden und sich dann auch der Personalschlüssel ändern würde.
Gastteilnehmer Schütte erklärt, dass er als Vater eines Kinder unter 3 Jahren die vollen Gebühren zahlen würde und es ggf. nicht gerecht wäre, nach weiteren Vergünstigungen für die Kinder über 3 Jahren zu suchen, wenn dies nicht auch für Eltern der unter 3 jährigen Kinder getan würde.
Beisitzer Gieseke merkt an, dass eine kontinuierliche über-Mittag Betreuung auch höhere Kosten und Mehraufwand für die Organisation der Mittagessen verursachen würde.

Gleichstellungsbeauftragte Kösters erklärt, eine komplette Beitragsfreiheit für den Kindergarten würde diesen attraktiver machen und ein positives Signal für Familien darstellen.

RM Weibels erinnert an die Begründung für die „wirtschaftliche Variante“ und gegen die „soziale Variante“ durch den ehemaligen Sachbearbeiter Zahn, der darauf verwies, dass das gewählte Modell nicht kostendeckend und gleichzeitig sozial wäre. Nun wäre die Situation die, dass sich für Eltern von Kindern über 3 Jahren die Kosten um 85% reduzieren würden; daher sollte die derzeitige Situation beibehalten und abgewartet werden, bis man über Fakten bezüglich der Kosten sprechen könnte. Ansonsten würde man riskieren, laufend Änderungen der Satzung zu besprechen. Im Zuge dessen könnte man dann über ein Modell sprechen, das höhere Einkommen noch mehr berücksichtigt, gegenüber niedrigeren Einkommen.

RV Redelfs nimmt an der Sitzung teil.