Sitzung: 23.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/062/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die
Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und
Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Die
Ausschussmitglieder loben einhellig, dass in dem Gebäude nach dem Umbau die
bestehende Dauerwohnung vergrößert wird und das es ein Ferienappartement
weniger gibt.