Sitzung: 23.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/065/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
- Die erforderlichen Grenzabstände werden
eingehalten.
- Die bauliche Nutzung als
Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssten jedoch jeweils über eine eigene Küche und einen Abstellraum verfügen,
um als eigenständige Wohnungen zu gelten.
- Die Traufhöhe ist nicht zulässig.
Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung
einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gestellt werden.
- Die Dachform (Flachdach) ist nicht
zulässig.
Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung
einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gestellt werden.
Nach
Ansicht der Ausschussvorsitzenden sei dies ein schwieriger Fall. Laut Antrag
soll Wohnraum für Mitarbeiter geschaffen werden, laut Plan ist dieser für Gäste
vorgesehen. In allen drei Wohnungen gäbe es keine eigene Küche, daher gelte
dies nicht als eigene Wohnung.
RM
Klasing meint, man müsse hier aufpassen, und dies nicht als Begründung für eine
Ablehnung nehmen. Sonst würden die Pläne ruckzuck ausgetauscht und statt Gast
halt Mitarbeiterwohnung draufgeschrieben. Bis vor ca. 5-6 Jahren habe Haus
Winfried ein eigenes Haus nur als Wohnraum für ihre Mitarbeiter gehabt, welches
sie dann jedoch verkauft haben, daher hätten sie nun das Problem mit dem
Personalwohnraum.
Dem Rat soll daher empfohlen werden, sein Einvernehmen nicht zu erteilen, da zum einen die Mitarbeiterwohnungen keine eigene Küche und auch keinen Abstellraum haben.