Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

  1. Die erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten.
  2. Die bauliche Nutzung als Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssten jedoch jeweils über eine eigene Küche und einen Abstellraum verfügen, um als eigenständige Wohnungen zu gelten.
  3. Die Traufhöhe ist nicht zulässig.

Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.

  1. Die Dachform (Flachdach) ist nicht zulässig.

Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.

 


Nach Ansicht der Ausschussvorsitzenden sei dies ein schwieriger Fall. Laut Antrag soll Wohnraum für Mitarbeiter geschaffen werden, laut Plan ist dieser für Gäste vorgesehen. In allen drei Wohnungen gäbe es keine eigene Küche, daher gelte dies nicht als eigene Wohnung.

 

RM Klasing meint, man müsse hier aufpassen, und dies nicht als Begründung für eine Ablehnung nehmen. Sonst würden die Pläne ruckzuck ausgetauscht und statt Gast halt Mitarbeiterwohnung draufgeschrieben. Bis vor ca. 5-6 Jahren habe Haus Winfried ein eigenes Haus nur als Wohnraum für ihre Mitarbeiter gehabt, welches sie dann jedoch verkauft haben, daher hätten sie nun das Problem mit dem Personalwohnraum.

 

Dem Rat soll daher empfohlen werden, sein Einvernehmen nicht zu erteilen, da zum einen die Mitarbeiterwohnungen keine eigene Küche und auch keinen Abstellraum haben.