Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

Einer Änderung der jetzigen Nutzung wird nicht zugestimmt.

 

Auf das bestehende Raumordnungsverfahren wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung hingewiesen.

 


RM Klasing berichtet aus dem Beratungen des Bauausschusses. Dort wurde u.a. über die geplante Nutzung diskutiert, so dass der Beschlussvorschlag leicht abgeändert wurde.

 

Der Hinweis soll in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen werden.