Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

Einer Änderung der jetzigen Nutzung wird nicht zugestimmt.

 

Auf das bestehende Raumordnungsverfahren wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung hingewiesen.

 


RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses.

 

Die Genehmigung wird mit dem eindringlichen Hinweis erteilt, zu prüfen ob es sich bei der Wohnung um eine Ferienwohnung handelt.

 

Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.