Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/111/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Einer Änderung der jetzigen
Nutzung wird nicht zugestimmt.
Auf das bestehende Raumordnungsverfahren
wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung
hingewiesen.
RM
Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses.
Die
Genehmigung wird mit dem eindringlichen Hinweis erteilt, zu prüfen ob es sich
bei der Wohnung um eine Ferienwohnung handelt.
Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.