Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 7

Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich Tourismus/Ortsmitte lässt die beantragte Nutzungsänderung von Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis nicht zu.

 

Der Rat treffe die Entscheidung, ob er einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dorf-Teil A im vorliegenden Fall zustimmt.

 


Die Genehmigung zur Errichtung einer Zweigstelle wurde vom Landkreis nicht erteilt, da die beantragte Nutzung im Geltungsbereich Tourismus/Ortsmitte nicht zulässig ist.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“ aus, da man hier keinen Präzedenzfall schaffen will.