Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 7
Vorlage: 01/113/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich Tourismus/Ortsmitte lässt die beantragte Nutzungsänderung von
Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis nicht
zu.
Der
Rat treffe die Entscheidung, ob er einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Dorf-Teil A im vorliegenden Fall zustimmt.
Die Genehmigung zur Errichtung einer Zweigstelle wurde vom Landkreis
nicht erteilt, da die beantragte Nutzung im Geltungsbereich Tourismus/Ortsmitte
nicht zulässig ist.
Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“ aus, da man hier keinen Präzedenzfall schaffen will.