Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/115/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
RM Klasing erläutert hierzu, dass die Nutzungsänderung baurechtlich kein
Problem ist. Die Löschung der Grunddienstbarkeit soll dann beraten werden, wenn
die Grundstückseigentümerin auf einen Antrag zur Löschung besteht.
Auf Nachfrage von RM Germis erklärt BM Piszczan, dass es im Bereich „Melksett“ keine einheitlich formulierten Kaufverträge gibt.