Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

 


RM Klasing erläutert hierzu, dass die Nutzungsänderung baurechtlich kein Problem ist. Die Löschung der Grunddienstbarkeit soll dann beraten werden, wenn die Grundstückseigentümerin auf einen Antrag zur Löschung besteht.

 

Auf Nachfrage von RM Germis erklärt BM Piszczan, dass es im Bereich „Melksett“  keine einheitlich formulierten Kaufverträge gibt.