Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Das Vorhaben Rückbau/Abriss des hinteren Gebäudeteils ist in Bezug auf die Erhaltungssatzung zulässig.

 


In dem Gebäude befinden sich derzeit zwei Dauerwohnungen. RM Klasing sieht den Abriss nach der Erhaltungssatzung als kritisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bauantrag für die weitere Nutzung gestellt wurde.

RM Weibels betrachtet es als zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte an, wenn der Rat über den Abriss entscheiden soll.

BM Piszczan hat mit dem Unterzeichner der Bauvoranfrage gesprochen. Dieser weiß noch nicht, wie das Grundstück weiter genutzt werden soll. Er zeigte sich zudem irritiert darüber, dass ein Abriss genehmigt werden muss. Der begriff „Dauerwohnung“ sei zudem nicht zutreffend, da dort eher Leute „gehaust“ hätten.

RM Heusipp spricht sich dafür aus, den TOP zu verschieben, bis die Planungen vorliegen.