Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 01/117/2018
Beschlussvorschlag:
Das Vorhaben Rückbau/Abriss des hinteren Gebäudeteils ist in Bezug auf
die Erhaltungssatzung zulässig.
In dem Gebäude befinden sich derzeit zwei
Dauerwohnungen. RM Klasing sieht den Abriss nach der Erhaltungssatzung als
kritisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bauantrag für die weitere Nutzung
gestellt wurde.
RM Weibels betrachtet es als zu starken
Eingriff in die Eigentumsrechte an, wenn der Rat über den Abriss entscheiden
soll.
BM Piszczan hat mit dem Unterzeichner der
Bauvoranfrage gesprochen. Dieser weiß noch nicht, wie das Grundstück weiter
genutzt werden soll. Er zeigte sich zudem irritiert darüber, dass ein Abriss
genehmigt werden muss. Der begriff „Dauerwohnung“ sei zudem nicht zutreffend,
da dort eher Leute „gehaust“ hätten.
RM Heusipp spricht sich dafür aus, den TOP zu verschieben, bis die Planungen vorliegen.