Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Herr Koffinke informiert den Rat über die Neufassung der Satzung. Die größte Veränderung lag in der Umschreibung der „Kurbeitrages“ durch den neuen Begriff des “Gästebeitrages“.

Das Gremium bearbeitet die einzelnen Paragraphen und verständigt sich auf folgende Änderungen: 

·         § 1(2) S. 1, 2.Halbsatz wird geändert in „dass sie sich zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 2 genannten Maßnahmen im Erhebungsgebiet des Gästebeitrages Dritter bedient“,

·         hinter das Wort „Kultur“ in § 1 (2) S.2 Buchst. J wird ein Bindestrich eingefügt,

·         in § 2 (2) werden die Wörter Gästebeitrag mit taggenauer Berechnung und das Wort Jahresgästebeitrag in Anführungsstriche gesetzt,

·         nach dem Wort „Erhebungsgebiet“ in § 3 (1) S. 2 wird das Wort „und“ eingefügt,

·         § 3 (3) S.3 wird abgeändert in „Wechselt der Eigentümer oder die dinglich Berechtigten einer Wohneinheit im Erhebungsgebiet unterjährig, so regelt § 5 Abs. 4 die Beitragsbemessung beider Parteien.“,

·         unter § 4 (1) Buchst. b) wird das Komma hinter dem Wort „stehen“ durch ein Semikolon ersetzt,

·         die Aufzählung unter § 4 (1) Buchst. b) soll um die Teilnehmer des FSJ, FÖJ und des Programmes des Bundesfreiwilligendienstes ergänzt werden.

·         § 4 (1) Buchst. d) wird korrigiert in „die erste Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweise völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist“

·         § 4 (3) wird abgeändert in: „Vom Jahresgästebeitrag im Sinne § 3 abs. 3 ist befreit, wer an Eidesstatt erklärt, dass er im Kalenderjahr das Erhebungsgebiet nicht betreten hat. Diese Erklärung ist bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben.“ 

·         die in § 5 ff. genannten Begriffe Hauptgästebeitragszeit und Nebengästebeitragszeit werden in Haupt-Gästebeitragszeit und Neben-Gästebeitragszeit abgeändert,

·         im § 5 (4) wird das letzte Wort in „Berechtigten-Wechsels“ korrigiert,

·         in § 7 (1) wird „bei der von der Gemeinde beauftragten Stellen“ in „bei den von der Gemeinde beauftragten Stellen“  ersetzt,

·         in § 7 (6) wird das Wort „Kurkarte“ durch das Wort „Gästekarte“ ersetzt,

·         in § 7 (8) S. 2 wird das Wort „beauftragten“ groß geschrieben,

·         in § 8 (1) S. 1 wird nach dem Wort „geschehen“ ein Komma eingefügt,

·         nach dem Wort „Entgelt“ in § 8 (2) S.1 wird das Wort „nicht“ eingefügt,

·         die in § 9 genannten Begriffe der „Kurkarte“ werden durch das Wort „Gästekarte“ ersetzt,

·         § 11 (2) wird umformuliert in: „Jahresgästebeitragspflichtige nach § 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung vom 01.01.2014 werden automatisch Jahresgästebeitragspflichtige nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Inkrafttreten der 1.Änderungssatzung. Der Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 kann einmalig bis 30.09.2019 automatisch übergegangene Jahresbeitragspflichtige gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 im Sinne § 4 Abs. 5 beitragsfrei stellen für das Jahr 2019 und für die Folgejahre abmelden.

·         § 11 (3) Satz 2 wird umformuliert in: „Bis zum 14.03.2019 gelten die Gästebeiträge der Satzung vom 01.01.2014.“

 

RM Schreiber kritisiert die vielen erforderlichen Änderungen, die in der Sitzung besprochen werden mussten. Er fragt an, wer für die fehlerhafte Satzung verantwortlich ist.

 

RM Klasing sieht nicht die derzeitige Verwaltung in der Schuld, sondern erklärt sich die vielen Verbesserungen in Versäumnissen aus der Vergangenheit.