Sitzung: 24.01.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/126/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
1. Das Vorhaben ist
in Bezug auf den Bebauungsplan
mit Ausnahme des Verbindungstraktes zulässig.
2. Der Anbindung des Gebäudes 2 zum
denkmalgeschützten Bestandsgebäude durch einen Verbindungstrakt wird
ausschließlich aufgrund des dringend benötigten Gastraumes zur Gästebewirtung
nach § 2 der Erhaltungssatzung zugestimmt.
3. Die zwei Personalwohnungen im OG müssen
eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der
Baugenehmigung werden:
Hinweise:
1. Seitens der Denkmalschutzbehörde ist zu
prüfen, ob sich der Verbindungstrakt an das denkmalgeschützte Gebäude einfügt.
2. Bezüglich der Fenster und Türen sind die
Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten.
3. Das Brüstungsband ist durchgehend zu
belassen.
4. Das Dach des Verbindungstraktes ist nach
den Vorgaben der Gestaltungssatzung I als Sattel- oder Krüppelwalmdach zu
gestalten.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass hier ursprünglich auch der
alte Deich mit einer Veranda überplant war.
Der
Architekt habe nach dem Hinweis hierauf die Pläne noch einmal überarbeitet und
die Veranda daraufhin nur an der Längsseite zur Straße „Wüppspoor“ eingeplant.
Ob
sich der Verbindungstrakt gerade auch unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten
an das Bestandsgebäude, welches unter Denkmalschutz steht, einfügt und ob dies
so zulässig ist, sei Aufgabe der Denkmalschutzbehörde des Landkreises.
Für
den dringend benötigten Gastraum zur Gästebewirtung würde sie hier aber einer
Ausnahme zustimmen.
BS
Andreesen weist darauf hin, dass die Fenster der geplanten Veranda keine Türen,
sondern bodenständige Fester wären, auch hier seien die Vorgaben der
Gestaltungssatzung I zu beachten. Das Brüstungsband sollte durchgehend belassen
werden.
RM
Weibels ist der Ansicht, dass das Dach des Verbindungstraktes ein Flachdach und
nicht, wie in der Gestaltungssatzung I festgelegt, ein Sattel- oder
Krüppelwalmdach sei.
Die Ausschussmitglieder nehmen diese Hinweise zum Beschlussvorschlag an den Rat mit auf: