Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

 

1.    Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan mit Ausnahme des Verbindungstraktes zulässig.

 

2.    Der Anbindung des Gebäudes 2 zum denkmalgeschützten Bestandsgebäude durch einen Verbindungstrakt wird ausschließlich aufgrund des dringend benötigten Gastraumes zur Gästebewirtung nach § 2 der Erhaltungssatzung zugestimmt.

 

3.    Die zwei Personalwohnungen im OG müssen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden:

 

 

Hinweise:

1.    Seitens der Denkmalschutzbehörde ist zu prüfen, ob sich der Verbindungstrakt an das denkmalgeschützte Gebäude einfügt.

2.    Bezüglich der Fenster und Türen sind die Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten.

3.    Das Brüstungsband ist durchgehend zu belassen.

4.    Das Dach des Verbindungstraktes ist nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung I als Sattel- oder Krüppelwalmdach zu gestalten.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass hier ursprünglich auch der alte Deich mit einer Veranda überplant war.

Der Architekt habe nach dem Hinweis hierauf die Pläne noch einmal überarbeitet und die Veranda daraufhin nur an der Längsseite zur Straße „Wüppspoor“ eingeplant.

 

Ob sich der Verbindungstrakt gerade auch unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten an das Bestandsgebäude, welches unter Denkmalschutz steht, einfügt und ob dies so zulässig ist, sei Aufgabe der Denkmalschutzbehörde des Landkreises.

Für den dringend benötigten Gastraum zur Gästebewirtung würde sie hier aber einer Ausnahme  zustimmen.

 

BS Andreesen weist darauf hin, dass die Fenster der geplanten Veranda keine Türen, sondern bodenständige Fester wären, auch hier seien die Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten. Das Brüstungsband sollte durchgehend belassen werden.

 

RM Weibels ist der Ansicht, dass das Dach des Verbindungstraktes ein Flachdach und nicht, wie in der Gestaltungssatzung I festgelegt, ein Sattel- oder Krüppelwalmdach sei.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen diese Hinweise zum Beschlussvorschlag an den Rat mit auf: