Sitzung: 07.02.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/126/2019
Beschlussvorschlag:
1. Das Vorhaben ist
in Bezug auf den Bebauungsplan
mit Ausnahme des Verbindungstraktes zulässig.
2. Der Anbindung des Gebäudes 2 zum
denkmalgeschützten Bestandsgebäude durch einen Verbindungstrakt wird
ausschließlich aufgrund des dringend benötigten Gastraumes zur Gästebewirtung
nach § 2 der Erhaltungssatzung zugestimmt.
3. Die zwei Personalwohnungen im OG müssen
eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der
Baugenehmigung werden
Hinweise:
1. Seitens der Denkmalschutzbehörde ist zu
prüfen, ob sich der Verbindungstrakt an das denkmalgeschützte Gebäude einfügt.
2. Bezüglich der Fenster und Türen sind die
Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten.
3. Das Fensterband
ist durchgehend zu belassen.
4. Das Dach des Verbindungstraktes ist nach
den Vorgaben der Gestaltungssatzung I als Sattel- oder Krüppelwalmdach zu
gestalten.
5. Die Größe der Veranda ist anhand der
Baugestaltungssatzung I zu überprüfen.
RV Redelfs erklärt,
dass der ursprünglich überplante Deich nun doch bestehen bleiben soll. Zudem
wurden in den Ausschüssen Hinweise formuliert, die in den Beschlussvorschlag
mit aufgenommen werden sollen.
RM Klasing merkt
an, dass die Türen in der Veranda zugelassen werden müssen. Die Unterlichter
der Türen sollen dabei eine Holzfüllung vorweisen.
RM Germis stellt
fest, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung vom B-Plan vorgenommen
worden ist. Er fragt daher an, ob die Gemeinde verpflichtet ist, auch bei
anderen Interessenten Ausnahmen zuzulassen.
Herr Koffinke erklärt dazu, dass derjenige ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausnahme hat, der den exakt gleichen Sachverhalt vorweisen kann und dies als sehr unwahrscheinlich gilt.