Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan mit Ausnahme des Verbindungstraktes zulässig.

 

2.    Der Anbindung des Gebäudes 2 zum denkmalgeschützten Bestandsgebäude durch einen Verbindungstrakt wird ausschließlich aufgrund des dringend benötigten Gastraumes zur Gästebewirtung nach § 2 der Erhaltungssatzung zugestimmt.

 

3.    Die zwei Personalwohnungen im OG müssen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden

 

Hinweise:

1.    Seitens der Denkmalschutzbehörde ist zu prüfen, ob sich der Verbindungstrakt an das denkmalgeschützte Gebäude einfügt.

2.    Bezüglich der Fenster und Türen sind die Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten.

3.    Das Fensterband ist durchgehend zu belassen.

4.    Das Dach des Verbindungstraktes ist nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung I als Sattel- oder Krüppelwalmdach zu gestalten.

5.    Die Größe der Veranda ist anhand der Baugestaltungssatzung I zu überprüfen.

 


RV Redelfs erklärt, dass der ursprünglich überplante Deich nun doch bestehen bleiben soll. Zudem wurden in den Ausschüssen Hinweise formuliert, die in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden sollen.

 

RM Klasing merkt an, dass die Türen in der Veranda zugelassen werden müssen. Die Unterlichter der Türen sollen dabei eine Holzfüllung vorweisen.

 

RM Germis stellt fest, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung vom B-Plan vorgenommen worden ist. Er fragt daher an, ob die Gemeinde verpflichtet ist, auch bei anderen Interessenten Ausnahmen zuzulassen.

Herr Koffinke erklärt dazu, dass derjenige ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausnahme hat, der den exakt gleichen Sachverhalt vorweisen kann und dies als sehr unwahrscheinlich gilt.