Sitzung: 23.05.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/038/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Tagesordnungspunkt.
RM Klasing hat die Sorge, dass der Eigentümer Gewerbebetriebe aus den
Ferienwohnungen machen könne. Hierfür würde dann ja auch wieder Dauerwohnraum
benötigt.
RM Warenski gibt zu bedenken, dass er um den Wohnungsmarkt zu
entspannen, schon Abstand von der Gastronomie genommen hat. Man dürfe aber hier
Gewerbe nicht grundsätzlich ausschließen.
Ausschussvorsitzende ist der Meinung, dass die Entwicklung ja zeige,
dass mit Ferienwohnungen am meisten Geld verdient werden kann.
Würde der Eigentümer in einigen Jahren hier eine Nutzungsänderung
beantragen, könne man ja darüber noch einmal beraten.
Sie verstehe die Sorge von RM Klasing, würde die möglichen
Nutzungsmöglichkeiten jedoch erst einmal so belassen.
RM Klasing weist darauf hin, dass auf jeden Fall der Hinweis enthalten
sein muss, dass Eigentumswohnungen ausgeschlossen sind.
Weiterhin ist fraglich, ob nach der Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur
Sicherung von Gebiet en mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB die Bildung
von Bruchteilseigentum zulässig ist.
Bürgermeister Piszczan schlägt vor, dies von Herrn Giesemann prüfen zu
lassen.
Weiterhin soll die Wohnung im Staffelgeschoss eindeutig deklariert
werden. Da laut B-Plan alles möglich ist, soll sie eindeutig als Büro oder
Ferienwohnung oder Dauerwohnung dokumentiert werden.3
Wenn H. Beekmann die
Wohnung selber nutzen will, kann Sie als Wohnung für Betriebsinhaber deklariert
werden.
- Wohnung
Staffelgeschoss = Wohnung für Betriebsinhaber
- Die
Größe der Wohnung muss in den Berechnungen aufgeführt werden
Es muss in den Berechnungen geprüft werden, ob die Prozentzahl 60 %
Dauerwohnen und 40 % Ferienwohnungen noch stimmt.
In
Beschlussempfehlung an den Rat:
3 ja einstimmig mit
Ergänzungen: