Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Nein: 3

Laut Frau Redelfs muss die Grundbesitz GbR hier auf jeden Fall eine Dauerwohnung schaffen, da auch dieses Grundstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt.

 

RM Warenski erwähnt, dass zuletzt dort zwei Mitarbeiterinnen der H-L-Schule gewohnt hätten, welche ehemals die Pflegerinnen des Anwohners waren.

Die Dauerwohnung solle daher analog zum B-Plan Dorf-Teil A geschaffen werden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, sein Einvernehmen nicht zu erteilen:

Gründe:

1.    Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung

2.    Daher ist hier eine Dauerwohnung mit einer Wohnfläche von 30% der neu geschaffenen Wohnfläche für die Gästebeherbergung analog zum B-Plan Dorf-Teil A zu schaffen

 

 

einstimmig, 3 ja