Sitzung: 23.05.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 01/042/2019
Laut
Frau Redelfs muss die Grundbesitz GbR hier auf jeden Fall eine Dauerwohnung
schaffen, da auch dieses Grundstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
liegt.
RM
Warenski erwähnt, dass zuletzt dort zwei Mitarbeiterinnen der H-L-Schule
gewohnt hätten, welche ehemals die Pflegerinnen des Anwohners waren.
Die
Dauerwohnung solle daher analog zum B-Plan Dorf-Teil A geschaffen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat zu beschließen, sein Einvernehmen nicht zu erteilen:
Gründe:
1. Das Grundstück liegt im Bereich der
Erhaltungssatzung
2. Daher ist hier eine Dauerwohnung mit
einer Wohnfläche von 30% der neu geschaffenen Wohnfläche für die
Gästebeherbergung analog zum B-Plan Dorf-Teil A zu schaffen
einstimmig, 3 ja