Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ in der beiliegenden Fassung im beschleunigt Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Wohnen im Ehemaligen Künstlerhaus“ mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange.

 


Hierzu gibt es einige Änderungen in der Begründung seitens RM Redelfs und RM Klasing:

 

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Zu 1)

…Gelände des Yachtclubs, hier muss Segelclub stehen

Hier muss zu den Geräuschentwicklungen der Regatta-Ball des SSC zu Pfingsten aufgeführt werden.

 

Letzter Satz:…hier ist die potentielle Geräuschentwicklung…

Das Wort potentiell soll gestrichen werden.

 

Zu 2)

…..Von dem Gelände starten täglich die E-Karren zum Koffertransport

Hier muss hereingeschrieben werden, dass dies evtl. auch vom SSC-Gelände, links neben der Segelhalle erfolgen kann.

 

… Das Hallentor der Bauhofhalle wird während des Tages etwa 20mal geschlossen und geöffnet.

Dies soll allgemein verfasst werden:

Nicht während des Tages, sondern während der Betriebshofzeiten..

 

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Punkt 2.4.2 vorletzter Satz

…als auch für die Kläranlage im moderaten Umfang Erweiterungsmöglichkeiten.

Das Wort moderat streichen

 

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Punkt 3.6

Die Baugestaltungssatzung II Spiekeroog vom 17.03.2006 spart den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aus.

 

Der Absatz muss geändert / ergänzt werden

1.    Satz: Die Baugestaltungssatzung II Spiekeroog vom 17.03.2006 wird im Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ bauplanungsrechtlich ausgeschlossen.

2.    Letzter Satz: ……werden Gestaltungsvorschriften nicht gesondert hierfür erlassen.

Der Satz soll geändert werden:

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, für dieses Gebiet eine Erhaltungssatzung zu erlassen.

 

 

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Punkt 4.3

Letzter Satz: ….grundsätzlich eine Versickerung auf den eigenen Flächen möglich und auch vorgeschrieben.

Dies stimme so nicht. Das Grundstück wäre zu 2/3tel versiegelt, eine Versickerung auf dem Grundstück wäre daher bei den großen Wassermengen aufgrund der großen Dachfläche nicht möglich. Es gebe innerhalb des Hauses 2 Pumpen für das Regenwasser

 

Dies muss angepasst werden.