Sitzung: 23.05.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/044/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ in der beiliegenden Fassung im beschleunigt Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Wohnen im Ehemaligen Künstlerhaus“ mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange.
Hierzu
gibt es einige Änderungen in der Begründung seitens RM Redelfs und RM Klasing:
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Zu
1)
…Gelände
des Yachtclubs, hier muss Segelclub
stehen
Hier
muss zu den Geräuschentwicklungen der Regatta-Ball des SSC zu Pfingsten
aufgeführt werden.
Letzter
Satz:…hier ist die potentielle Geräuschentwicklung…
Das
Wort potentiell soll gestrichen werden.
Zu
2)
…..Von
dem Gelände starten täglich die E-Karren zum Koffertransport
Hier
muss hereingeschrieben werden, dass dies evtl. auch vom SSC-Gelände, links
neben der Segelhalle erfolgen kann.
…
Das Hallentor der Bauhofhalle wird während des Tages etwa 20mal geschlossen und
geöffnet.
Dies
soll allgemein verfasst werden:
Nicht
während des Tages, sondern während der
Betriebshofzeiten..
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Punkt
2.4.2 vorletzter Satz
…als
auch für die Kläranlage im moderaten Umfang Erweiterungsmöglichkeiten.
Das
Wort moderat streichen
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Punkt
3.6
Die
Baugestaltungssatzung II Spiekeroog vom 17.03.2006 spart den Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes aus.
Der
Absatz muss geändert / ergänzt werden
1. Satz: Die Baugestaltungssatzung II
Spiekeroog vom 17.03.2006 wird im Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“
bauplanungsrechtlich ausgeschlossen.
2. Letzter Satz: ……werden
Gestaltungsvorschriften nicht gesondert hierfür erlassen.
Der Satz soll geändert werden:
Die Gemeinde behält sich das Recht vor,
für dieses Gebiet eine Erhaltungssatzung zu erlassen.
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Punkt
4.3
Letzter
Satz: ….grundsätzlich eine Versickerung auf den eigenen Flächen möglich und
auch vorgeschrieben.
Dies
stimme so nicht. Das Grundstück wäre zu 2/3tel versiegelt, eine Versickerung
auf dem Grundstück wäre daher bei den großen Wassermengen aufgrund der großen
Dachfläche nicht möglich. Es gebe innerhalb des Hauses 2 Pumpen für das
Regenwasser
Dies muss angepasst werden.