VA Seifert berichtet, dass ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Durchführung der Ausschreibung beauftragt worden ist. Aufgrund der Begleitumstände konnte die Ausschreibung noch nicht erfolgen, da zum Einen die Kostenübernahme bezüglich der Baumwurzeln bisher nicht geklärt ist, zum Anderen muss die Entwässerung über ein privates Grundstück erfolgen, hierfür liegt die erforderliche schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers noch nicht vor, die unter Fristsetzung erbeten wurde.

Ferner besteht der Zwang der Vergabe des Auftrages, sobald eine Ausschreibung erfolgt ist.

Die Empfehlung der Verwaltung lautet, den TOP im BA mit anschließender Beschlussfassung im RAT Ende Februar zu behandeln, um die Ausschreibung starten zu können, damit die Maßnahme im April begonnen werden kann.

RM Bauer ist der Meinung, dass die Sanierung auch im Herbst beginnen könne. Dem widerspricht RM Redelfs, die hier hohes Unfallpotential an dieser Stelle sieht. VA Seifert ergänzt, dass es das Bestreben der Verwaltung sei, hier schnellstmöglich zu handeln.