Sitzung: 06.06.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/043/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung einen Vertrag mit den Änderungen zur Durchführung der Aufstellung eines Bebauungsplans zwischen den Beteiligten abzuschließen.
RV Redelfs
berichtet über die Beratungen im VA, der sich dafür aussprach die Absätze 2 und
3 des § 5 ersatzlos zu streichen.
Das Gremium
befasst sich eingehender mit § 5 des Durchführungsvertrages und kommt zu dem
Entschluss, Absatz 1 wie folgt umzuändern:
„Der Vorhabenträger
verpflichtet sich für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit aller
Dauerwohnungen im Vorhabenbereich, diese den Mitgliedern der Gemeinde
bevorzugst zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Mitglieder der Gemeinde sind
Einwohner mit Alleiniger- oder Hauptwohnung auf Spiekeroog.“
Die Absätze 2
und 3 werden ersatzlos gestrichen.
Anschließend diskutiert der Rat darüber
inwieweit der Eigentümer des Künstlerhauses Auskünfte über die Wohnungsbewerber
erhalten darf.
Herr Schütte gibt zu Bedenken, dass die Weitergabe von Informationen an Ditte problematisch ist. Jedoch kann der Eigentümer, wie jeder andere Vermieter auch, von potentiellen Mietern z.B. die Vorlage einer Meldebescheinigung, Gehalts- und Vormieternachweise verlangen.