Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung einen Vertrag mit den Änderungen zur Durchführung der Aufstellung eines Bebauungsplans zwischen den Beteiligten abzuschließen.

 


RV Redelfs berichtet über die Beratungen im VA, der sich dafür aussprach die Absätze 2 und 3  des § 5 ersatzlos zu streichen.

Das Gremium befasst sich eingehender mit § 5 des Durchführungsvertrages und kommt zu dem Entschluss, Absatz 1 wie folgt umzuändern:

 „Der Vorhabenträger verpflichtet sich für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit aller Dauerwohnungen im Vorhabenbereich, diese den Mitgliedern der Gemeinde bevorzugst zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Mitglieder der Gemeinde sind Einwohner mit Alleiniger- oder Hauptwohnung auf Spiekeroog.“

Die Absätze 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen.

Anschließend diskutiert der Rat darüber inwieweit der Eigentümer des Künstlerhauses Auskünfte über die Wohnungsbewerber erhalten darf.

Herr Schütte gibt zu Bedenken, dass die Weitergabe von Informationen an Ditte problematisch ist. Jedoch kann der Eigentümer, wie jeder andere Vermieter auch, von potentiellen Mietern z.B. die Vorlage einer Meldebescheinigung, Gehalts- und Vormieternachweise verlangen.